Verbände bleiben skeptisch bei Mindestlohn-Verhandlungen

Neuer Vorschlag aus Schlichtungsrunde

Berlin (ABZ). – In der Schlichtungsrunde zwischen dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) um die Fortführung eines Mindestlohns im Bausektor hat Schlichter Professor Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichtes, einen neuen Vorschlag zur Erhöhung des Mindestlohns vorgelegt. Demnach soll der Mindestlohn 1 vom 1. Mai 2022 bis 30. Juni 2024 um jeweils 60 Cent zum 1. Mai 2022, 1. April 2023 und 1. April 2024 erhöht werden. Der bisherige Mindestlohns 2 soll auf bisherigem Niveau bis 31. Dezember 2022 eingefroren werden und ab 1. Januar 2023. wegfallen.

HDB und ZDB sehen den Schiedsspruch skeptisch, angesichts der aktuell unsicheren wirtschaftlichen Lage erscheine die Laufzeit zu lang. Der Schiedsspruch wird den Mitgliedsverbänden der Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft zur Abstimmung vorgelegt und muss innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen angenommen oder abgelehnt werden.

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