Änderungen bei der Tachographenpflicht

Bauindustrie begrüßt „positive Ansätze“

Brüssel/Berlin (ABZ). - Das Europäische Parlament hat eine neue Verordnung zur Tachographenpflicht beschlossen. Vertreter der Bauindustrie und des Handwerks sehen darin gute Ansätze. Sämtliche Forderungen wurden jedoch nicht erfüllt.Die sogenannte Tachographenpflicht ist Teil des Straßenverkehrspakets. Die EU-Politiker möchten damit Missstände wie übermüdete Fahrer auf den Straßen, manipulierbare Kontrollgeräte und Briefkastenfirmen im Osten bekämpfen. Vertreter der Bauindustrie, des Baugewerbes und des Handwerks fordern jedoch, dass dabei keine Mehrbelastungen für die Branche entstehen dürfen und für den Bausektor Ausnahmen gelten müssen. „Die guten Intentionen der Tachographen-Verordnung können nur dann erfolgreich sein, wenn sie praxistauglich und unbürokratisch sind. Die neuen Regelungen dürfen auf keinen Fall zu unfairem Wettbewerb und administrativem Mehraufwand führen!”, sagt Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie.Vor dem Hintergrund, dass der Bausektor nicht dem klassischen Transportsektor zugeordnet werden könne und das Lenken der Fahrzeuge dementsprechend nicht die Haupttätigkeit darstelle, hat sich die Bauindustrie gemeinsam mit anderen bau- und handwerksnahen Verbänden nachdrücklich für Ausnahmen für den Bausektor bezüglich der Tachographenpflicht in Fahrzeugen eingesetzt.In Teilen trägt die neue Verordnung den Forderungen Rechnung. So sind Fahrzeuge bis zu einer Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger von 2,5 Tonnen von der Tachographenpflicht befreit. Weiterhin fallen Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 Tonnen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstung oder Maschinen in einem Umkreis von 100 Kilometern um den Standort des Unternehmens verwendet werden, nicht unter die Tachographenpflicht. Aus Sicht der Bauindustrie wäre hier jedoch ein Radius von 150 Kilometern wünschenswert gewesen.Die Bauindustrie hat ebenfalls erreicht, dass Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen zur Beförderung von Baumaschinen, die in einem Umkreis von höchstens 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens benutzt werden, von der Tachographenpflicht ausgenommen wurden. Ein weiteres Ergebnis des intensiven Austausches ist, dass auch Fahrzeuge, die für die Lieferung von Transportbeton verwendet werden, von den Vorschriften zu Tachographen ausgenommen sind. Anders sieht das beim Transport von Asphalt aus. Hier sieht die Bauindustrie eine rechtliche Ungleichbehandlung, für deren zeitnahe Aufhebung sie sich weiterhin einsetzen will.

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