Arbeitssicherheit

Wie sich Unfälle vermeiden lassen

von:

Nils Olov Boback

Baustelleneinrichtung
Nils Olov Boback: "Soziale Verantwortung muss im eigenen Unternehmen anfangen." Foto: NCC

SOLNA/SCHWEDEN. – Im Haushalt sind Unfälle weit mehr als doppelt so häufig wie am Arbeitsplatz, in der Freizeit kommen sie sogar dreimal so oft vor. Das hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ermittelt. Insgesamt ereignen sich aber immerhin noch rund eine Million Unfälle pro Jahr an deutschen Arbeitsplätzen, rund 1000 davon sind tödlich. Mit Blick auf die Branchen zeigt sich ein wenig schmeichelhaftes Bild gerade für die Bauwirtschaft: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung weist für sie rund 37 Arbeitsunfälle je 1 Mio. Arbeitsstunden auf. Zum Vergleich: Die Transport- und Verkehrswirtschaft sowie die metall- und holzverarbeitende Industrie folgen mit deutlichem Abstand – jeweils rund 26 Unfällen – auf den Rängen zwei und drei. Um daran etwas zu ändern, müssen Bauunternehmen das Thema Arbeitsunfälle auf Baustellen viel stärker ins Bewusstsein zu rücken. Viele Unternehmen übernehmen soziale Verantwortung, indem sie soziale Projekte unterstützen. Das ist lobenswert. Aber soziale Verantwortung muss im eigenen Unternehmen anfangen – mit Fortbildungen, dem richtigen Equipment, klaren Regeln auf den Baustellen, wie Unfälle zu vermeiden sind und wie im Falle des Falls am besten geholfen wird.Die Arbeitssicherheit lässt sich vor allem in den Bereichen verbessern, in denen sich Arbeitsprozesse wiederholen – und davon gibt es viele. Sinnvoll ist es hier, diese genau zu regulieren und die Mitarbeiter mehrmals pro Jahr zu unterweisen, z. B. hinsichtlich des korrekten Bedienens von komplexen Arbeitsgeräten oder des sicheren Arbeitens auf Baugerüsten. Vor allem müssen Unternehmen dafür Sorge tragen, das Sicherheitsdenken in den Köpfen aller Mitarbeiter zu verankern. Wenn sich nur die Bauleiter und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit verantwortlich fühlen, erreicht man nicht viel bei der Verhinderung von Unfällen. Jedem Bauunternehmen sollte es zudem ein Anliegen sein, Nachunternehmern die eigenen hohen Arbeitssicherheitsstandards weiterzureichen. Das gelingt z. B., indem man eine entsprechend ausgeformte Baustellenordnung in die Nachunternehmerverträge aufnimmt. Ein Beispiel: Es gibt bisher keine generelle Vorschrift für Arbeitskleidung mit Warneffekt auf Baustellen, sondern nur für Baustellen im öffentlichen Verkehr. In der Baustellenordnung können aber generell Schutzhelme, Sicherheitsschuhe und Warnkleidung vorgeschrieben werden, was dann auch die Nachunternehmer verpflichtet. Sinnvoll ist es, dass bei Verstößen Sanktionen erhoben werden können und dass der Geschäftsführer des Nachunternehmens nachweisen muss, dass seine Mitarbeiter entsprechend der Baustellenordnung unterwiesen wurden. Das ist umso wichtiger, wenn es sich dabei um Firmen mit nicht deutschsprachigen Mitarbeitern handelt.Arbeitssicherheit liegt aber nicht allein im Interesse der Baufirmen und von deren Nachunternehmern. So können sich politische Akteure die Frage stellen: Haben wir ausreichende und vor allem die richtigen Vorschriften? Immobilienkäufer sollten sich bewusst machen, ob sie die Immobilie eines Unternehmens erwerben, das verantwortlich mit seinen Mitarbeitern umgeht. Und Planer sollten sich Fragen stellen wie: Habe ich das Thema Arbeitssicherheit bspw. für die spätere Reinigung des Gebäudes bedacht? Schlussendlich geht das Thema alle an.

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