Bei Abbruch- und Instandhaltungsmaßnahmen
Korrekt mit gefährlichen Schadstoffen wie Asbest umgehen
Asbest gehört nach wie vor zu den gesundheitsgefährdenden Stoffen auf der Baustelle, denn dieser Stoff befindet sich nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums in etwa einem Viertel der vor 1993 gebauten Gebäude. Die krankheitsverursachenden Stäube werden häufig bei Abbruch- oder Umbauarbeiten freigesetzt. Rund 1600 Menschen starben 2017 an asbestbedingten Erkrankungen, so die Zahlen der 2. Auflage des Nationalen Asbest Profils (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)).
Früher nutzten Arbeiter Asbest, um Gebäude zu isolieren und sie vor Bränden zu schützen. Nicht nur in Dämmmaterial und Rohren, auch in Zement, Klebern, Spachtelmasse oder Bodenbelägen ist der Baustoff noch heute zu finden. Laut BAuA sind schätzungsweise immer noch mehr als 37 Millionen Tonnen asbesthaltiges Material verbaut, meist in Form von Asbestzement. Erst seit 1993 ist die Herstellung und Verwendung asbesthaltiger Produkte in Deutschland verboten, denn sie verursachen lebensgefährdende Krankheiten wie Krebs oder Asbestose.
Wegen der Gefährlichkeit dieses Stoffes ist ein sachgemäßer Umgang mit Asbestprodukten unerlässlich und in der Gefahrstoffverordnung verankert. Bei Arbeiten mit diesem Material muss mindestens eine weisungsbefugte Person mit entsprechendem Sachkundenachweis vor Ort sein. Das Seminar "Asbest: Abbruch, Sanierung und Instandsetzung" vermittelt die Kenntnisse, Fähigkeiten und den gesetzlich geforderten Sachkundenachweis.
Mit letzterem dürfen Sachkundige Abbruch- und Sanierungsarbeiten an Asbestprodukten durchführen. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten des fünftägigen Lehrgangs gehört es, dass die Teilnehmenden die Eigenschaften von Asbest und dessen Gesundheitsgefahren ebenso kennenlernen, wie die Verwendung des Baustoffes, Vorschriften und Regelungen für den Umgang und personelle Anforderungen beziehungsweise sicherheitstechnische Maßnahmen.Der vereinfachte Sachkundenachweis (gemäß TRGS 519, Anlage 4), der ausschließlich für Tätigkeiten an Asbestzementprodukten benötigt wird, ist mit dem Seminar bereits abgedeckt. Die schriftliche Abschlussprüfung findet vor einem anerkannten Prüfungsausschuss nach TRGS 519 unter Vorsitz der Bezirksregierung Düsseldorf statt und bescheinigt das erworbene Wissen mit einem Sachkundezeugnis. Weitere Asbest-Seminare sollen nach Angaben des Veranstalters ab 2021 stattfinden.
Die Anmeldung ist entweder unter www.bzb.de oder bei Dr. Annemarie Gatzka möglich. Interessierte erreichen sie telefonisch (0 21 51/51 55-33) oder unter annemarie.gatzka@bzb.de.
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