BVMB fordert

Vorschriften für Arbeitszeit flexibler regeln

Bonn (ABZ). – 4-Tage-Woche, flexibler Wechsel von Teilzeit- zu Vollzeitarbeit, freie tägliche Arbeitszeiten – das sind nach aktuellen Umfragen die Wünsche der Arbeitnehmer in Deutschland. "Die mittelständischen Bauunternehmen bieten hier durchaus attraktive Modelle, aber die gesetzlichen Grenzen werfen uns leider immer wieder Knüppel zwischen die Beine", klagt Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB).

Der Verband fordert deshalb die Bundesregierung auf, die nationalen Vorschriften und Beschränkungen für die Arbeitszeit flexibler zu regeln. "Es geht uns nicht darum, die Mitarbeiter mehr Stunden arbeiten zu lassen, sondern darum, sie mit mehr Flexibilität einsetzen zu können", klärt Gilka auf. Das Europarecht sei hier kein Hemmschuh, sondern Vorbild. Die europäische Arbeitszeitrichtlinie gebe tatsächlich nur eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vor.

Jedes Unternehmen sollte gemeinsam mit seinen Beschäftigten die Möglichkeit erhalten, in den Grenzen des Arbeitsschutzes ein geeignetes Modell einführen zu dürfen. "Man könne hier nicht alle Beschäftigten mit den unterschiedlichsten Lebenssituationen ein striktes Modell aufzwingen, sondern müsse flexiblere Gestaltungsspielräume für die unterschiedlichen Lagen und sich daraus ableitenden Bedürfnisse der Beschäftigten erhalten", so Gilka.

"Warum haben wir in Deutschland nicht auch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit im Gesetz stehen, sondern das Korsett einer täglichen Maximalarbeitszeit?", fragt BVMB-Hauptgeschäftsführer Gilka. Gerade die Bauwirtschaft sei darauf angewiesen, dass sie ihre Mitarbeiter flexibler einsetzen könne, ohne dass diese länger pro Woche arbeiten müssen. Deutlich wird der Verbandsvertreter, was die Rolle des Europarechts angeht: "Die nationale Politik verlegt sich ja vielfach darauf, dass ihr die Hände durch die europäische Arbeitszeitrichtlinie gebunden seien, aber das stimmt schlicht nicht!", rückt Gilka gerade. Die Richtlinie gebe gerade nicht verpflichtend vor, eine zulässige Höchstarbeitszeit pro Tag festzulegen. "Trotzdem legt uns die Bundesregierung unnötigerweise dieses Korsett an", beklagt Michael Gilka.

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