Entsenderichtlinie
Baugewerbe hält Neuregelung für überzogen
Berlin (ABZ). – Zu der kürzlich bekannt gewordenen Einigung im Trilogverfahren zur Neuregelung der Entsenderichtlinie erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), Felix Pakleppa: "Die neuen Regelungen sind in der Praxis schwer zu kontrollieren. Ursprünglich war es Ziel der Entsenderichtlinie den "Arbeitnehmern ein Mindestmaß an Schutz" zukommen zu lassen. Nun werden neben dem Mindestlohn weitere Vergütungsbestandteile in die Richtlinie einbezogen. Dieses steht dem ursprünglichen Ziel der Richtlinie entgegen."
In der Praxis sei festzustellen, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bereits heute nicht in der Lage sei, die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend zu kontrollieren, sagt Pakleppa. "Wie wird das erst aussehen, wenn die FKS die Einhaltung weiterer Vergütungsbestandteile wie z. B. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge kontrollieren soll?"
Der Zentralverbands Deutsches Baugewerbes spricht sich daher dafür aus, dass entsandte Arbeitnehmer zu denselben Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie heimische Facharbeiter. Da aber die Sozialabgaben wie auch die Steuerbelastung für ausländische Arbeitnehmer weiterhin deutlich niedriger sind als für deutsche Beschäftige, werde dieser Zustand auch mit der geänderten Entsenderichtlinie nicht erreicht werden, ergänzt der Hauptgeschäftsführer des ZDB.