Flüchtlingsunterbringung
Seminar klärt über Rahmenbedingungen auf
Biberach (ABZ). – Die enorme undabsehbar weitere Einwanderung von Flüchtlingen stellt faktisch, aber auch rechtlich, Gesellschaft und Rechtssystem vor große Herausforderungen. Im Bauplanungsrecht reibt sich die schnelle Unterbringung von Flüchtlingen vielfachan Vorgaben des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung. Durch das Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetz vom 20. November 2014 und das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 24. Oktober 2015 hat der Bundes-gesetzgeber die Unterbringung von Flüchtlingen erheblich erleichtert. Bauordnungs- und baunebenrechtlich sind ebenfalls Sonderregelungen und Verwaltungsvorschriften ergangen, welche u. a. den Brandschutz und die Energieeinsparungsverordnung betreffen. Geht es um öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung, stellt sich die Frage der vergaberechtlichen Voraussetzungen. Welche Verfahren sind hierfür erforderlich und geeignet und welche Besonderheiten bestehen hierbei? Dieser und weiteren Fragen widmet sich das Baurechtseminar "Rahmenbedingungen für die Flüchtlingsunterbringung" der Akademie der Hochschule Biberach am 21. April in Biberach. Weitere Information erhalten Interessenten auf der Internetseite www.akademie-biberach.de.