Im Berchtesgadener Land

Keine Genehmigung für Wasserkraftwerk erteilt

MÜNCHEN/BAD REICHENHALL (dpa). - Umweltschutz geht vor Energiegewinnung aus Wasserkraft. Das Verwaltungsgericht München hat dem Bau eines Wasserkraftwerks im Berchtesgadener Land einen Riegel vorgeschoben. Nach einer Entscheidung (Aktenzeichen M 2 SN 15.4544) untersagten die Richter den sofortigen Baubeginn, den der Energieversorger gegen den Willen des Landratsamtes in Bad Reichenhall durchsetzen wollte. Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) und der Landesfischereiverband klagen gegen das Vorhaben an der Ramsauer Ache.

Zwar hatte das Landratsamt Bau und Betrieb der Anlage im August genehmigt, den Sofortvollzug aber verwehrt. Dem schloss sich nun auch das Gericht an. Denn die Richter halten die Klage der Naturschützer und Fischer für erfolgversprechend. Die Ramsauer Ache stelle am sogenannten Felsentor auf etwa 300 m Länge einen naturnahen Bereich eines Fließgewässers dar, der dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegt, heißt es zur Begründung.

Daher sei die Wasserkraftanlage nur genehmigungsfähig, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse daran bestehe, sie gerade dort zu bauen. Hierin bestünden aber erhebliche Zweifel, so das Gericht in seiner Mitteilung.

Es erteilt in seinem Beschluss auch dem Landratsamt einen Rüffel: Die Behörde hätte eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen müssen, bevor sie die Baugenehmigung erteilte, schreiben die Richter den Beamten ins Stammbuch. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.

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