Kommentar

Arbeitsschutz(pflicht) für alle!

von: Robert Bachmann

Ausgerechnet in Sachen Arbeitsschutz wird auf Baustellen in Deutschland bislang noch mit zweierlei Maß gemessen. Während Arbeitgeber in der Branche seit 1998 der so genannten Baustellenverordnung und den darin festgeschriebenen Arbeitsschutzvorschriften verpflichtet sind, gelten eben diese für sogenannte Solo-Selbstständige bis heute nur dann, wenn Beschäftigte anderer Arbeitgeber auf der Baustelle anwesend sind und entsprechend gefährdet werden könnten. Mit einem Verordnungsentwurf, den die hessische Landesregierung beim Bundesrat eingebracht hat und der nun der Bundesregierung zur Prüfung zugeleitet wurde, soll sich das jetzt ändern. Dieser Schritt war längst überfällig. Schließlich ist das Unfallrisiko auf Baustellen bekanntermaßen besonders hoch. Zwischen 2014 und 2019 kamen nach Angaben der BG Bau 486 Berufstätige ums Leben. Eine bittere Bilanz, die jedoch schon eine deutliche Verbesserung gegenüber der Zeit vor der Baustellenverordnung in den 90er Jahren darstellt. Damals beklagte die Branche noch bis zu 400 Todesfälle pro Jahr. Vor allem Absturzunfälle bereiten der Berufsgenossenschaft Kopfschmerzen – eine von vielen Risiken am Bau, die sich durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen deutlich verringern lassen. Deren Umsetzung – das ist die traurige Realität – bedarf jedoch nach wie vor der Regulierung und der Kontrolle entsprechender Vorschriften. Nicht zuletzt, weil Arbeitssicherheit auch ein Kostenfaktor ist und es weiterhin schwarze Schafe in der Branche gibt, die noch nicht erkannt haben, dass sich Investitionen in die körperliche Unversehrtheit von Arbeitskräften am Ende auszahlen. Das führt direkt zu einem weiteren Problem. Wenn nicht jeder Dienstleister auf der Baustelle in gleichem Maße zur Einhaltung des Arbeitsschutzes verpflichtet wird, dann schlägt sich das in ungleichen Wettbewerbsverhältnissen nieder. Bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung in dieser Hinsicht nun klare Verhältnisse schafft. Nicht nur der wirtschaftlichen Fairness wegen, sondern vor allem, weil es kein höheres Gut als die Gesundheit gibt, darf es beim Thema Arbeitsschutz künftig keine Kompromisse mehr geben.

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