Rechteck

Haftung des Estrichlegers für mangelhaftes Vorgewerk?

von: Rechtsanwalt Prof. Rudolf Jochem
Rechteck Recht und Normen

Darum geht es: Ein Estrichleger hat für ein Wohnhaus den Estrich verlegt, jedoch dabei nicht beachtet, dass die vorhandenen bodentiefen Balkontüren und die Haustür in unterschiedlichen Höhen liegen. Wegen dieser unterschiedlichen Höhen mussten die Bauhöhen von Balkon- und Hauseingang angepasst werden. Der ansonsten fehlerfreie Estrich musste ausgebaut und ein neuer wieder eingebaut werden. Das hat der Estrichleger nicht eingesehen. Das OLG Hamm hat am 3. Dezember 2018 (Az.: 17 U 186/16) entschieden, dass die Leistung des Estrichlegers mangelhaft ist, weil der Estrich wegen der unterschiedlichen Höhen nicht fachgerecht eingebaut werden kann. Zwar muss der Estrichleger für die Anpassung der Höhen der Fenster- und Türelemente nicht einstehen, aber den neuen Estrich musste er zahlen. Insoweit schuldet er Schadensersatz, weil er eine Nachbesserung durch Aus- und Wiedereinbau des Estrichs abgelehnt hat.Praxishinweis: Jeder Handwerker muss wissen, dass er mit seiner Leistung ein funktionsgerechtes Ergebnis herbeiführen muss. Der Estrichleger steht zum Beispiel dafür ein, dass auf seinem Estrich ein funktionstauglicher Bodenbelag aufgebaut werden kann, auch wenn er den Bodenbelag selbst nicht ausführt. Im vorliegenden Fall war das nicht gewährleistet, weil die Höhen der Ausgangstüren unterschiedlich waren und erst auf ein einheitliches Niveau gebracht werden mussten.Von einer Haftung wird er nur befreit, wenn der Estrichleger den Bauherrn auf diesen Umstand, am besten schriftlich, hingewiesen hat und die Entscheidung des Bauherrn abwartet, wie er das fehlerhafte Vorgewerk korrigiert. Solange das nicht geklärt ist, sollte der Handwerker mit seiner Leistung nicht beginnen.-------------Kanzlei: RJ Anwälte Jochem Partnerschaftsgesellschaft mbH, Wiesbaden

ABZ-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Seilbaggerfahrer (m/w/d), Jettingen-Scheppach  ansehen
Bauleiter und Oberbauleiter/in im Straßen- und..., Leipzig, Halle  ansehen
Bauleiter (m/w/d) für Abbruch- und Erdarbeiten, Haltern am See  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

ABZ-Redaktions-Newsletter

Freitags die aktuellen Baunachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen