Schlaglochurteil

Bauwirtschaft mahnt rechtzeitige Sanierungen an

STUTTGART (ABZ). – "Das kann für Bund, Länder und Kommunen künftig richtig teuer werden. Deshalb sollte die öffentliche Hand besser vorher in ihre Straßen investieren, als nachher Schadensersatz leisten zu müssen", kommentiert der Geschäftsführer der Landesvereinigung Baden-Württemberg Dieter Diener das aktuelle Urteil des Landgerichtes Heilbronn im so genannten Schlagloch-Streit (AZ. 4 O 215/13). Danach hat das Gericht einem Autofahrer, der mit seinem Wagen in ein Schlagloch gefahren ist und dadurch einen kaputten Reifen davon trug, Recht gegeben. Zumindest muss die Stadt dem Autofahrer nun einen Teil der Reparaturkosten erstatten, nachdem die Kommune laut Gericht ihrer Pflicht nicht nachgekommen ist, die Straße verkehrssicher zu erhalten. Ein Kontrollzeitraum von 14 Tagen auf mögliche Schlaglöcher sei zu lang, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Das Schlagloch-Urteil könnte zum Präzedenzfall werden und die öffentliche Hand sehr viel Geld kosten. Vor allem aber seien durch derlei Unfälle Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer gefährdet, mit allen rechtlichen Konsequenzen. Dieter Diener mahnt daher Bund, Land und Kommunen eindringlich, nicht ihre Verkehrssicherungspflicht zu vernachlässigen und rechtzeitig ausreichend Mittel in den Straßenerhalt zu stecken.

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