Spitzenverbände zur Bauordnungsrechtsnovelle

Eigentliches Problem wird ignoriert

Berlin (ABZ). – "Die Zielrichtung der MVV TB ist grundfalsch: Sie ist ein juristisches ,Schlichtungsangebot' an die EU-Kommission und für die Baupraxis untauglich." So heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Spitzenverbände von Baugewerbe, Bauindustrie, planenden und beratenden Ingenieuren sowie Prüfingenieuren, in der die Verbände ihre deutliche Kritik an der vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) im Auftrag der Länder veröffentlichten Fassung Mai 2017 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) äußern. Die MVV TB soll ab Ende Juli 2017 in den Bundesländern sukzessive die Bauregellisten und Listen der technischen Baubestimmungen ersetzen. Die Verbände sehen in dem vorliegenden Entwurf der MVV TB einen weiteren Schritt in die falsche Richtung bei der Novellierung des Bauordnungsrechts. Sie lehnen ihn als konkretisierende Rahmenbedingung für einen Baumarkt mit mehr als 300 Mrd. Euro Jahresumsatz als inakzeptabel ab. Zudem erwarten die Verbände Mehrkosten im Bereich von mindestens 1 Mrd. Euro pro Jahr, ohne dass die Qualität der Bauwerke damit steigt.

Zudem verweisen die Verbände darauf, dass die sich aus defizitären Bauproduktnormen ergebende Haftung für die Sicherheit von Bauwerken und die Verantwortung für deren bauaufsichtliche Abnahme von den am Bau Beteiligten in diesem Rechtsrahmen nicht getragen werden können. Hierzu würden die technischen und personellen Voraussetzungen fehlen. Die im Entwurf vorliegende MVV TB schaffe hier keine Abhilfe. Denn mit der MVV TB bleibe das eigentliche Problem ungelöst, dass mit unvollständig geregelten Bauprodukten keine sicheren Bauwerke erstellt werden könnten. Nicht nachvollziehbar ist aus Sicht der Verbände, dass die Länder für nicht hinreichend geregelte ("europäische") Bauprodukte das Bauordnungsrecht deregulieren und liberalisieren, während im verlässlich funktionierenden nationalen Bereich die Durchregulierung beibehalten wird. So heißt es in der Stellungnahme weiter: "Ein gemeinsamer europäischer Markt für Bauprodukte – so sehr er auch grundsätzlich begrüßt wird – darf nicht zulasten der Sicherheit von Leben und Gesundheit der Bürger gehen. – Insbesondere nicht vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse in London (Brand des Grenfell Towers)."

Die Verbände schlagen den Ländern alternative Vorgehensweisen vor und stützen sich dabei auf ein Gutachten von Kapellmann Rechtsanwälte in Brüssel, das der Bund in Auftrag gegeben hatte. Gefordert wird von den Verbänden, dass die Hinweise aus dem Gutachten viel konsequenter beachtet werden bevor die Novellierung des Bauordnungsrechts in einer solch kritischen Weise vorangetrieben wird, wie es im vorliegenden Entwurf der MVV TB geschehen soll. Bund und Länder, die die Novellierung des Baurechts vorantreiben, werden angehalten, sich intensiver mit den Sorgen und Vorschlägen der Verbände auseinanderzusetzen.

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