Unbedenklichkeitsbescheinigung

Echtheitsprüfung ab sofort digital möglich

Berlin (ABZ). – Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) bestätigt die BG Bau laut eigener Aussage, dass ein Unternehmen Mitglied der BG Bau ist und die jährlichen Versicherungsbeiträge beziehungsweise fälligen Vorschüsse gezahlt hat. Eine UB benötigen Unternehmen unter anderem, wenn sie an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen wollen. Bisher war eine solche Bescheinigung der BG Bau als Papierdokument nur im Original mit Dienstsiegel, persönlicher Unterschrift und Namensstempel gültig. Anders konnte eine Fälschung nicht verhindert werden, erläutert die Genossenschaft.

Ein neues Verfahren der BG Bau macht es möglich, die UB ab sofort digital zu erhalten sowie die Echtheit entsprechend zu prüfen, betonen die Verantwortlichen. Dafür enthält sie einen QR-Code, mit dem Unternehmen im Onlineportal „meine BG BAU“ prüfen können, ob das vorliegende Dokument echt ist. Das neue Verfahren biete einen weiteren Vorteil: Unternehmen können die Bescheinigung laut BG Bau nun auch scannen, abspeichern, vervielfältigen und als Datei an mehrere Auftraggeber elektronisch weiterreichen. Außerdem können sie die Bescheinigung im Onlineportal direkt als PDF-Datei abrufen. Mitgliedsunternehmen, die noch keinen Zugang haben, können sich unter registrierung.meine.bgbau.de/registrierung registrieren.

Die BG Bau empfiehlt jedem Hauptunternehmer, der Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Nachunternehmern erhält, den Nachweis der Echtheitsprüfung abzuspeichern oder auszudrucken: Für eine erfolgreiche Absicherung gegen Haftungsfälle müssen Auftraggeber – wie bisher auch – Unbedenklichkeitsbescheinigungen lückenlos vorhalten und auf Plausibilität prüfen, betont die Genossenschaft.

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