Unternehmer haften für ihre Bauzäune
München (dpa). – Wer einen Bauzaun aufstellt, ist für dessen Standfestigkeit verantwortlich – auch bei Wind und Wetter. Das hat das Amtsgericht München in einem kürzlich bekanntgegebenen Urteil klargestellt. Ein Autobesitzer hatte gegen eine Baufirma geklagt, weil deren Zaun bei Sturm auf seinen Wagen gestürzt war – und hatte Erfolg. Das Unternehmen hatte sich geweigert, für den Lackschaden aufzukommen, schließlich sei der Zaun ordnungsgemäß aufgestellt worden. Ein anderes Unternehmen hatte die Absperrung rd. um die Baustelle zwischenzeitlich ab- und wieder aufgebaut, um einen Kran abzuholen. Der Richter sah die Verantwortung dennoch beim Beklagten und nicht beim Bauleiter. In seinem Urteil stellte er klar, dass die Baufirma von der Aufstellung bis zu der endgültigen Entfernung des Zauns für ihn haftet. Die Baufirma hatte argumentiert, dass ihr Auftrag bei der Abholung des Krans bereits fertiggestellt gewesen sei.
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