Neues BGH-Urteil zur Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe: "5 Prozent von was?"
Ein BGH-Urteil klärt, dass Vertragsstrafen in Bauverträgen klar definiert sein müssen, insbesondere bei Überschreitungen und der Festlegung der Strafenbasis.
Gebührenordnung verstößt gegen Verfassung
Das Gericht erklärt die Brandenburgische Baugebührenordnung für verfassungswidrig, da sie das Konnexitätsgebot verletzt; eine Revision wurde nicht zugelassen.
Das Aufmaß als Fälligkeitsvoraussetzung des Werklohns
Bei einem Bauvertrag nach VOB/B erfolgt die Werklohnberechnung nach den vereinbarten Einheitspreisen für Zahl, Maß und Gewicht der ausgeführten Leistungen. Der Bauunternehmer hat…
Kann die Nachbesserung eines Mangels verweigert werden, wenn sie nur mit "unverhältnismäßigen Kosten" möglich ist?
Der Auftragnehmer darf trotz bestehender Mängel die Nachbesserung des Mangels verweigern, wenn die Nachbesserung nur mit ,,unverhältnismäßigen Kosten" möglich ist.
"Vergessene" Forderung muss nicht verjährt sein
Haben die Parteien die Fälligkeit einer Forderung per Vereinbarung an die Erteilung einer Rechnung geknüpft, so beginnt die Verjährungsfrist erst mit Schluss des Jahres zu laufen,…
Haftung des Architekten wegen unzulässiger Rechtsberatung?!
Der Architekt hat seinem Bauherrn die Verwendung einer Bauvertragsklausel mit den bauausführenden Firmen vorgeschlagen, wonach er zu einem Skontoabzug der Bauunternehmerrechnung…
Einbeziehung der VOB/B ohne ausdrücklichen Hinweis?
Das OLG Brandenburg entschied mit Urteil vom 20.07.2023 (Az.: 10 U 14/23), dass die VOB/B im Unternehmerverkehr nicht nur ausdrücklich, sondern auch dadurch in den Vertrag…
Achtung! Ohne Widerrufsbelehrung repariert der Dachdecker dem Verbraucher das Dach kostenlos!
Der Dachdecker D. schließt außerhalb seiner Geschäftsräume mit dem Verbraucherbauherren einen Vertrag über die Sanierung seines Daches. Eine Widerrufsbelehrung nimmt er nicht vor.…
BGH betont Recht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Fällen das Recht auf bauliche Veränderungen für einen barrierefreien Umbau des Gemeinschaftseigentums in Mehrfamilienhäusern betont.