Barrierefreier Umbau
BGH betont Recht
In einem Fall billigten die Karlsruher Richter einen Außenaufzug im Innenhof eines Jugendstilhauses in München, im zweiten Fall eine Terrasse mit Rampe an einer Wohnanlage in Bonn. Der BGH hatte die Fälle vor dem Hintergrund des 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts geprüft. Danach kann jeder Eigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Die Reform wollte Älteren oder Menschen mit Behinderung bauliche Veränderungen im Sinne der Barrierefreiheit erleichtern. In beiden Fällen konnte der BGH keine grundlegende Umgestaltung oder eine Benachteiligung anderer durch die Veränderungen erkennen.