Handwerk in Not

Fehlende Investitionsanreize im neuen Steuergesetz gefährden Zukunft

Berlin (ABZ). – "Das vom Kabinett beschlossene Jahressteuergesetz 2024 enthält insgesamt zu wenig Investitionsanreize und Entlastungen, um signifikant dazu beizutragen, Wirtschaftswachstum zu entfachen.
Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH Wirtschaftspolitik
Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), kritisiert das Jahresssteuergesetz 2024: "Es reicht einfach nicht". Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Die nun geplante Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit ist aber zumindest ein Signal, dass die Bundesregierung den akuten Wohnungsmangel endlich angehen will", erklärte Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) anlässlich des jüngst erfolgten Beschlusses.

Dittreich ergänzt: "Doch auch wenn diese Steuerprivilegierung ein Baustein ist, wird das in der Wirkung nicht ausreichen, um der Krise am Bau zu begegnen." Dafür bedürfe es weitergehender Schritte, wie insbesondere die überfällige Umsetzung des 14-Punkte-Pakets der Bundesregierung für den Wohnungsbau.

Die Bundesregierung lasse mit dem jetzigen Jahressteuergesetzentwurf zu viele steuerpolitische Spielräume ungenutzt, was angesichts der wirtschaftlich schwierigen Lage in Deutschland äußerst misslich sei, "es reicht einfach nicht".

Das vorliegende Gesetz nehme im Wesentlichen Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung vor, reagierte auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BFH, aber eigene steuerpolitische Impulse lasse es vermissen. "Dabei wären gerade zum jetzigen Zeitpunkt für die Unternehmen neben dem Abbau von Bürokratie weitere Anreize für Investitionen und steuerliche Entlastungen dringend angezeigt", moniert der Präsident.

Ganz in diesem Sinne entlastend würden die derzeit kursierenden Pläne des Bundesfinanzministers zur Eindämmung der "Kalten Progression" wirken, weshalb die Bundesregierung rasch daran gehen sollte, sich hier auf eine konkrete politische Ausgestaltung und Umsetzung zu verständigen.

Die umsatzsteuerlichen Neuregelungen im Jahressteuergesetz 2024 brächten für das Handwerk im Wesentlichen weitere Belastungen: Zum einen führe die abermalige Anhebung der Kleinunternehmergrenze zu einem unfairen Wettbewerb gegenüber niedergelassenen Betrieben und gefährde so Arbeits- und Ausbildungsplätze.

Insoweit lehne das Handwerk jegliche Anhebungen strikt ab. "Zum anderen führt die geplante Änderung beim Vorsteuerabzug zu einer massiven Einschränkung der Anwendung der Ist-Versteuerung", mahnt Dittrich.

ABZ-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Leitung für den Fachbereich Bauordnung, Planung..., Jever  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

ABZ-Redaktions-Newsletter

Freitags die aktuellen Baunachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen