Handwerk in Not
Fehlende Investitionsanreize im neuen Steuergesetz gefährden Zukunft
Die nun geplante Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit ist aber zumindest ein Signal, dass die Bundesregierung den akuten Wohnungsmangel endlich angehen will", erklärte Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) anlässlich des jüngst erfolgten Beschlusses.
Dittreich ergänzt: "Doch auch wenn diese Steuerprivilegierung ein Baustein ist, wird das in der Wirkung nicht ausreichen, um der Krise am Bau zu begegnen." Dafür bedürfe es weitergehender Schritte, wie insbesondere die überfällige Umsetzung des 14-Punkte-Pakets der Bundesregierung für den Wohnungsbau.
Die Bundesregierung lasse mit dem jetzigen Jahressteuergesetzentwurf zu viele steuerpolitische Spielräume ungenutzt, was angesichts der wirtschaftlich schwierigen Lage in Deutschland äußerst misslich sei, "es reicht einfach nicht".
Das vorliegende Gesetz nehme im Wesentlichen Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung vor, reagierte auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BFH, aber eigene steuerpolitische Impulse lasse es vermissen. "Dabei wären gerade zum jetzigen Zeitpunkt für die Unternehmen neben dem Abbau von Bürokratie weitere Anreize für Investitionen und steuerliche Entlastungen dringend angezeigt", moniert der Präsident.
Ganz in diesem Sinne entlastend würden die derzeit kursierenden Pläne des Bundesfinanzministers zur Eindämmung der "Kalten Progression" wirken, weshalb die Bundesregierung rasch daran gehen sollte, sich hier auf eine konkrete politische Ausgestaltung und Umsetzung zu verständigen.
Die umsatzsteuerlichen Neuregelungen im Jahressteuergesetz 2024 brächten für das Handwerk im Wesentlichen weitere Belastungen: Zum einen führe die abermalige Anhebung der Kleinunternehmergrenze zu einem unfairen Wettbewerb gegenüber niedergelassenen Betrieben und gefährde so Arbeits- und Ausbildungsplätze.
Insoweit lehne das Handwerk jegliche Anhebungen strikt ab. "Zum anderen führt die geplante Änderung beim Vorsteuerabzug zu einer massiven Einschränkung der Anwendung der Ist-Versteuerung", mahnt Dittrich.