Aus für Architekten-Festpreise
Entrüstung über Urteil zur HOAI
Aus der Branche kam scharfe Kritik. Die Honorarordnung in ihrer bisherigen Form verhindere einen ruinösen Preiswettbewerb, hieß es von der Bundesarchitektenkammer. Die HOAI sei seit Jahrzehnten ein verlässlicher Rahmen für Bauherren, Planer und Ausführende. "Sowohl für unseren Berufsstand als auch für die Auftraggeber bedeutet diese Entscheidung einen bedeutsamen Einschnitt, da […] wir neben Leistung und Qualität verstärkt auch über den Preis verhandeln müssen", sagte Architektenkammer-Präsidentin, Barbara Ettinger-Brinckmann.
Auch Jörg Thiele, Präsident des VBI, äußert sich enttäuscht, dass der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung "den ungeschminkt marktliberalen Ausführungen im Schlussantrag des Generalanwalts" gefolgt sei, statt den "inhaltsstarken Argumenten der Bundesregierung" Beachtung zu schenken. Thiele sei kein Fall bekannt, wonach ein ausländischer Ingenieur oder Architekt gerade wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI einen Bogen um den deutschen Markt gemacht hätte. Der VBI-Präsident legt allerdings großen Wert auf die Feststellung, dass die übrigen Regelungen der HOAI nicht von der Entscheidung des EuGH betroffen seien. Der VBI werde sich daher gemeinsam mit den anderen Organisationen der Ingenieure und Architekten dafür einsetzen, dass die HOAI in diesem Sinne als Orientierung für die Parteien von Bau-Planungsverträgen im Sinne des Verbraucherschutzes und der Qualitätssicherung weitgehend erhalten bleibt.
Von der Bundesingenieurkammer hieß es, dass es nun u. a. darum gehe, den Verbrauchern Sicherheit zu bieten. Die Bundesregierung muss das Urteil nun umsetzen.