Aus für Architekten-Festpreise

Entrüstung über Urteil zur HOAI

Luxemburg (ABZ). – Auf Architekten und Bauherren in Deutschland kommen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs künftig härtere Preisverhandlungen zu. Die bislang geltende deutsche Honorarordnung verstoße gegen EU-Recht, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ende der vergangenen Woche in Luxemburg. Verbindliche Mindest- und Höchstsätze für Planungsarbeiten dürften damit bald der Vergangenheit angehören. Branchenvertreter zeigen sich entrüstet. Der EuGH gab mit seinem Urteil der EU-Kommission recht, die Deutschland wegen seiner Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verklagt hatte. Sie sah in der Regelung ein Hindernis für Anbieter aus anderen EU-Staaten, sich in Deutschland niederzulassen, da sie nicht über den Preis konkurrieren könnten. In der Honorarordnung werden für Planungsarbeiten Mindest- und Höchstpreise festgelegt, Kosten für die Beratung sind hingegen nicht einheitlich geregelt. Nach der maßgeblichen EU-Richtlinie dürften Mindest- und Höchstpreise nur unter bestimmten Bedingungen vorgeschrieben werden, führten die Luxemburger Richter weiter aus. Die in der HOAI festgeschriebenen Sätze seien aber unverhältnismäßig. Die Mindestsätze gälten nämlich nur für Architekten und Ingenieure, entsprechende Leistungen könnten aber auch von anderen Dienstleistern erbracht werden, die ihre fachliche Eignung nicht nachweisen müssten. Daher seien die Mindestsätze ungeeignet, hohe Qualitätsstandards und den Verbraucherschutz zu sichern, befanden die Richter.

Aus der Branche kam scharfe Kritik. Die Honorarordnung in ihrer bisherigen Form verhindere einen ruinösen Preiswettbewerb, hieß es von der Bundesarchitektenkammer. Die HOAI sei seit Jahrzehnten ein verlässlicher Rahmen für Bauherren, Planer und Ausführende. "Sowohl für unseren Berufsstand als auch für die Auftraggeber bedeutet diese Entscheidung einen bedeutsamen Einschnitt, da […] wir neben Leistung und Qualität verstärkt auch über den Preis verhandeln müssen", sagte Architektenkammer-Präsidentin, Barbara Ettinger-Brinckmann.

Auch Jörg Thiele, Präsident des VBI, äußert sich enttäuscht, dass der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung "den ungeschminkt marktliberalen Ausführungen im Schlussantrag des Generalanwalts" gefolgt sei, statt den "inhaltsstarken Argumenten der Bundesregierung" Beachtung zu schenken. Thiele sei kein Fall bekannt, wonach ein ausländischer Ingenieur oder Architekt gerade wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI einen Bogen um den deutschen Markt gemacht hätte. Der VBI-Präsident legt allerdings großen Wert auf die Feststellung, dass die übrigen Regelungen der HOAI nicht von der Entscheidung des EuGH betroffen seien. Der VBI werde sich daher gemeinsam mit den anderen Organisationen der Ingenieure und Architekten dafür einsetzen, dass die HOAI in diesem Sinne als Orientierung für die Parteien von Bau-Planungsverträgen im Sinne des Verbraucherschutzes und der Qualitätssicherung weitgehend erhalten bleibt.

Von der Bundesingenieurkammer hieß es, dass es nun u. a. darum gehe, den Verbrauchern Sicherheit zu bieten. Die Bundesregierung muss das Urteil nun umsetzen.

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