Außergerichtliche Streitbeilegung im Bauwesen

Studie zeigt Ursachen für zurückhaltende Anwendung von ADR-Verfahren auf

Berlin (ABZ). – Unter dem Titel "Ursachen der Bevorzugung von Gerichtsverfahren gegenüber der außergerichtlichen Streitbeilegung durch die Streitparteien im Bauwesen" wurden die Ergebnisse eines Forschungsberichts im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft e. V. (DGA-Bau) veröffentlicht, der vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) erstellt wurde. Prof. Shervin Haghsheno, Direktor des Instituts für Technologie und Management im Baubetrieb (TMB) am KIT, stellte fest, dass vor allem fehlende Kenntnisse und Erfahrungen sowie fehlende Kompetenzen im Umgang mit außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren (ADR-Verfahren) die Streitparteien zum Gericht führen, auch 2017 wieder in über 100.000 Fällen und zusätzlich in Mietstreitigkeiten in über 240.000 Fällen.

Auf Basis der Ursachenanalyse werden im Forschungsbericht Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber, an die Berufsverbände und -vereinigungen von Bauherren, Bauplanern, Bauunternehmern und Baujuristen sowie an die potenziellen, bisher noch zurückhaltenden Anwender von außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren beim Planen, Bauen und Betreiben von Bauten und Anlagen gegeben, darunter Information und Kommunikation, z. B. durch die AHO-Schrift Nr. 37 (März 2018) Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, Aus- und Weiterbildung, Ausdehnung des Mediationsgesetzes auf die weiteren ADR-Verfahren wie Schlichtung, Adjudikation und Schiedsgutachten, und die Präzisierung des § 18 Abs. 3 VOB/B (Daneben soll ein Verfahren zur Streitbeilegung vereinbart werden.) sowie des§ 278a Abs. 1 ZPO (Das Gericht soll den Parteien eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen.). Prof. Claus Jürgen Diederichs, Vorsitzender des Vorstands der DGA-Bau, Berlin, erklärt bei der Übergabe des Forschungsberichts: "Angesichts der Effizienzvorteile von ADR-Verfahren im Hinblick auf Verfahrensdauer und Verfahrenskosten, den Erhalt der Geschäftsbeziehungen, die Nicht-Öffentlichkeit des Verfahrens, die Auswahl der Streitlöser durch die Konfliktparteien selbst und deren baurechtliche und baubetriebliche Expertise dürfen fehlende Kenntnisse über die ADR Verfahren und fehlende Kompetenzen hinsichtlich des außergerichtlichen Umgangs mit Konflikten künftig keine Rechtfertigung mehr finden".

Der Forschungsbericht steht sowohl auf der Website der DGA-Bau (www.dga-bau.de) als auch der des TMB am KIT (www.tmb.kit.edu) zum Download zur Verfügung. Der Bericht wurde zudem in der Schriftenreihe der DGA-Bau veröffentlicht und kann als Druckversion über die Website der DGA-Bau bezogen werden.

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