Baugewerbe zum Lieferkettengesetz
Keine neuen Belastungen für den Mittelstand schaffen
Auch wenn das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 3000 Arbeitnehmern (ab 2024: 1000) Anwendung finde, führe dieses auch zu einer Betroffenheit der kleinen und mittelständischen Unternehmen. "Es steht zu befürchten, dass die größeren Unternehmen die sie treffenden Sorgfaltspflichten im Rahmen der Vertragsgestaltung auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen in ihrer Lieferkette abwälzen", so die Erwartung Pakleppas. "Daher fordern wir, dass die unmittelbar vom Anwendungsbereich betroffenen Unternehmen ihre bürokratischen Lasten nicht vertraglich abwälzen und so die kleinen und mittelständischen Unternehmen mit den neuen Dokumentations- und Berichtspflichten belastet werden können."