Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken

Auf was bei der Sanierung von Balkonen zu achten ist

Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken (BGib) Betonbau und Stahlbetonbau
Defekter Balkon: Werden die Schäden nicht fachgerecht beseitigt, ist langfristig die Bauteilsubstanz bedroht und die Sicherheit des Balkons gefährdet. Hilfreich ist, zunächst den Rat eines neutralen, das heißt firmenungebundenen Planers einzuholen erst anschließend nach geeigneten Firmen für die Ausführung zu suchen. Foto: BGib

BERLIN (ABZ). - Voraussetzung für eine erfolgreiche Instandsetzung ist die richtige Vorgehensweise. Die Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e. V. (BGib) hat hierzu ein Merkblatt mit Planungshinweisen herausgegeben, in denen genau steht, was wichtig ist und worauf zu achten ist. Wenn Eis und Schnee getaut sind und die ersten warmen Sonnenstrahlen den Frühling ankündigen, werden plötzlich Balkonschäden sichtbar. Durch unzureichenden Schutz oder Beschädigungen der Oberfläche ist Feuchtigkeit in die Konstruktion eingedrungen. Es besteht die Gefahr, dass die Bewehrung rostet und die Betonoberfläche durch die damit einhergehende Volumenvergrößerung gelockert und abgesprengt wird. Werden die Schäden nicht fachgerecht beseitig, sind Standsicherheitsprobleme bis hin zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch herausbrechende Betonteile die Folge. Die Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e. V. hat jetzt Planungshinweise für "Schutz- und Betoninstandsetzungsmaßnahmen an Balkonen" herausgegeben. In dem Merkblatt werden die wesentlichen Punkte einer Instandsetzungsmaßnahme benannt und kurz erläutert. Dies beginnt mit Hinweisen auf die relevanten Regelwerke sowie zur Planung. Es werden juristische Fragestellungen angesprochen und die einschlägigen Normen aufgeführt.

Die Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken hilft außerdem bei der Suche nach sachkundigen Planern und fachkundigen Firmen. Darüber hinaus ist die Prüf- und Überwachungsstelle der BGib als fremdüberwachende Stelle unter anderem durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT) anerkannt.

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