Deutsche Bauwirtschaft zum Zahlungsverzug

Gesetzentwurf muss zügig verabschiedet werden

BERLIN (ABZ). – Die Bauwirtschaft erwartet eine zügige Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug. Der Vorschlag der Bundesregierung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug sei vom Willen getragen, den Mittelstand und damit die Bauwirtschaft vor unverhältnismäßig langen Zahlungsfristen zu schützen. Die Baubetriebe müssten in Vorleistung treten und litten unter den finanziellen Folgen ausbleibender Zahlungen. Doch es habe sich eingebürgert, dass sich marktmächtige Unternehmen zu Lasten kleiner Vertragspartner lange Zahlungsziele einräumten und so auf Kosten des Mittelstands Liquidität verschafften, erklärten anlässlich der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags zum Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug die Präsidenten der beiden Bauspitzenverbände, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Prof. Thomas Bauer und Dr. Hans-Hartwig Loewenstein. Der Vorschlag der Bundesregierung zur Ergänzung des AGB-Rechts sei die richtige Antwort darauf. Die deutsche Bauwirtschaft empfehle daher dem Deutschen Bundestag, den Gesetzentwurf der Bundesregierung ohne wesentliche Änderungen zu verabschieden.

Denn nach wie vor seien Zahlungsausfälle und die damit verbundenen Liquiditätsengpässe Insolvenzgrund Nummer eins für Bauunternehmen. Insofern setze der vorgelegte Gesetzentwurf die richtigen Akzente: Grundsätzlich seien Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen und Abnahmefristen von mehr als 15 Tagen unwirksam. "Wir haben den Eindruck, dass die Große Koalition die Lage der Branche verstanden hat: Bauunternehmen warten noch immer zu lange auf ihr Geld, obwohl sie vorleistungspflichtig sind und ihre Beschäftigten und Lieferanten bezahlen müssen, bevor sie Geld vom Auftraggeber sehen. Diese Situation kann sich wesentlich verbessern, wenn der vorgelegte Gesetzentwurf zügig vom Parlament verabschiedet wird", so die beiden Präsidenten Bauer und Loewenstein. Der Entwurf schaffe Klarheit bei den Zahlungsfristen und setze damit die Ziele der Richtlinie positiv um.

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