Dokumentationspflicht beim Mindestlohn

Werden Verordnung gutachterlich prüfen lassen

Baupolitik
Michael Knipper: "Wir brauchen für die moderne Arbeitswelt flexible Regelungen." Foto: Bauindustrie

Durch die Einführung des Mindestlohns in Deutschland werden hunderttausende Baubetriebe und Angestellte zur Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit bis zu einer Verdienstgrenze von 2958 Euro monatlich verpflichtet. Dies führt zu einer erheblichen zusätzlichen bürokratischen Belastung. Die ABZ sprach mit dem Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Michael Knipper, Berlin, über die Probleme, die sich hieraus ergeben.ABZ: Der Mindestlohn und die Bauwirtschaft – das ist doch eigentlich eine Erfolgsgeschichte. Sie haben als erste Branche in Deutschland bereits 1997 den Mindestlohn eingeführt und sind bislang gut damit gefahren. Warum laufen Sie jetzt Sturm dagegen?Knipper: Ja, es stimmt. Der Mindestlohn war in der damaligen wirtschaftlichen Gesamtsituation eine wirksame Maßnahme, um Lohn- und Sozialstandards in der deutschen Bauwirtschaft zu schützen. Wir haben nach und nach Anpassungen vorgenommen, aber im Prinzip fahren wir gut damit. Der Einführung eines allgemeinen Mindestlohns in Deutschland haben wir daher gelassen entgegen gesehen. Das ist also nicht unser Punkt. Unsere Kritik bezieht sich auf die Dokumentationspflichten im Gesetz, die jetzt neben den gewerblichen Mitarbeitern auch für die rund 150000 Angestellten ein minutiöses Aufschreiben der Überstunden verlangen. Das entbehrt jeder betriebspraktischen Vernunft, behindert die Unternehmer in ihrer Tätigkeit und führt schlichtweg nicht zu mehr, sondern zu weniger Akzeptanz des Mindestlohns. Denn bei unseren Angestellten müssen und wollen wir darauf vertrauen, dass die Arbeit zum Wohle des Unternehmens erledigt wird ohne das minutiöse Aufschreiben von Überstunden. Diese Vertrauensarbeitszeit wird ja auch entsprechend honoriert und stellt ein wesentliches Merkmal der Personalführung am Bau dar.ABZ: Aber wer einen Mindestlohn einführt, muss ihn auch kontrollieren. Diese Erfahrung hat auch die Bauwirtschaft immer wieder gemacht und schärfere Kontrollen durch den Zoll gefordert. Und jetzt lehnen Sie diese als unverhältnismäßig ab?Knipper: Um es nochmals deutlich zu sagen: wir sind nicht gegen Kontrolle bei gewerblichen Mitarbeitern. Sie wird längst praktiziert und liegt im Interesse des Arbeitgebers. Die deutsche Bauwirtschaft hat daher – gemeinsam mit der Gewerkschaft – stets für die effektive Überwachung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung gekämpft. Aber die Dokumentationspflichten zu diesem Gesetz sind eine Posse. Sie unterstellen den Unternehmern pauschal, den Mindestlohn nicht einzuhalten, so wie zunächst bei der Festsetzung der Kontrollgrenze von 4500 Euro, bis zu der die Arbeitszeiten aufgezeichnet werden müssen. Denn 4500 Euro Einkommen bei 8,50 Euro Mindestlohn kann man nur erzielen, wenn man 24 Stunden am Tag arbeitet und dies verstößt grob gegen das Arbeitszeitgesetz und ist schlicht kriminell. Dagegen haben wir uns zur Wehr gesetzt und bis zur letzten Minute dafür gekämpft, dass das Bundesarbeitsministerium die Dokumentationspflichten auf 2200 Euro senkt, besser sogar auf 1900 Euro. Letztlich sind nun 2958 Euro dabei herausgekommen. Auch diese Grenze kann nur erreicht werden, wenn wirklich alle legalen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes voll ausgeschöpft werden, d. h. wenn mindestens 29 Tage im Monat gearbeitet wird bei einer täglichen Arbeitszeit von zwölf Stunden.ABZ: Dann ist doch alles nochmal gut gegangen, oder?Knipper: Nein, ganz und gar nicht. Denn was uns schließlich als Gesetz am Neujahrstag auf den Tisch gelegt wurde, enthielt zwar den zuvor besprochenen Grenzwert von knapp 3000 Euro, aber ein Halbsatz ist hinzugekommen, der folgenden Wortlaut hat: . . ."und für die der Arbeitgeber seine nach §16 Absatz 2 des Arbeitszeitgesetzes bestehenden Verpflichtungen zur Aufzeichnung der Arbeitszeit und zur Aufbewahrung dieser Aufzeichnungen tatsächlich erfüllt".Der springende Punkt hier ist die Einbindung des Arbeitszeitgesetzes in die Mindestlohn-Dokumentationspflichten. Die entsprechende Regelung im Arbeitszeitgesetz – übrigens aus dem Jahre 1938 – schreibt vor, dass jede Überstunde über acht Stunden Regelarbeitszeit hinaus, zu dokumentieren und zu kontrollieren ist. Da Überstunden jedoch besonders bei höher qualifizierten Mitarbeitern anfallen, bspw. Poliere und Bauleiter, die deutlich mehr als 3000 Euro verdienen, gerade weil sie nicht nach der Stechuhr arbeiten, wird die 3000-Euro-Grenze faktisch wieder ausgeweitet. Wir werden gezwungen, jede Überstunde aufzuschreiben und die Unterlagen zwei Jahre aufzubewahren! Und für die Kontrolle der Unterlagen ist dann in Zukunft der Zoll zuständig. Jetzt erklären Sie mir mal, wie sinnhaft es für die Aufdeckung von echten Mindestlohnunterschreitungen ist, wenn die rund 6700 Mitarbeiter des Zolls bei mehr als 40 Mio. Erwerbstätigen in Deutschland neben den Mindestlöhnen auch die Überstunden kontrollieren sollen? Schon jetzt ist er für seine eigentliche Aufgabe, nämlich Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung flächendeckend zu kontrollieren, personell zu schwach ausgestattet. Der Sinn und Zweck des Mindestlohngesetzes wird damit zu einem Überstunden-Aufschreibegesetz. Das hat mit der ursprünglichen Absicht des Mindestlohns nichts mehr zu tun.ABZ: Das klingt, als ob Sie die Kontrollen ganz abschaffen wollen und nur auf Vertrauen setzen. Das kann doch nicht funktionieren.Knipper: Doch. Z. B. sind Poliere und Bauleiter oftmals für mehrere Baustellen zuständig. Sie fahren früh los und besuchen im Laufe des Tages etliche Baustellen. Die Arbeitszeit wird nicht aufgeschrieben und auch nicht kontrolliert, da eine Kontrolle praktisch nicht möglich ist. Trotzdem wird der Polier oder der Bauleiter nicht "blau" machen und Kaffeetrinken gehen. Er möchte doch genauso wie der Unternehmer das Projekt erfolgreich abschließen. Oder denken Sie an die Ingenieure. Ein Problem ist zu lösen, eine Statik neu zu berechnen, damit die Baustelle nicht stillsteht – all dies lässt sich manchmal nicht innerhalb eines acht-Stunden-Tages erledigen. Die Aufzeichnungspflicht würgt dieses Engagement nicht nur ab, sondern kriminalisiert das zugrunde gelegte Vertrauen. Faktisch kommt es damit zur Ausweitung der Aufzeichnungspflichten weit über die Grenze von rund 3000 Euro hinaus. Dabei ziehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer doch am gleichen Strang. Arbeitgeber stellen Mitarbeiter ein, die sich engagieren und mit denen sie gemeinsam Erfolge erzielen wollen. Und Arbeitnehmer werden dafür auch entsprechend entlohnt, wenn sie sich nicht als Erbsenzähler verstehen. Dieses Modell der Vertrauensarbeitszeit ist die Basis unseres wirtschaftlichen Erfolgs. Es ist in jeder modernen arbeitsteiligen Welt völlig normal und sollte gefördert und nicht behindert werden.ABZ: Wie wollen Sie jetzt darauf reagieren? Erwarten Sie noch Unterstützung aus der Politik oder ist der Zug jetzt abgefahren?Knipper: Wir nehmen das so nicht hin und werden die Verordnung gutachterlich prüfen lassen. Wir stellen uns die Frage, ob diese so weitreichende Änderung, die in letzter Minute durch die Bundesarbeitsministerin ohne Einbindung der Kabinettsmitglieder eingebracht wurde, überhaupt so hätte vorgenommen werden dürfen. Mittlerweile gibt es ja die Zusage der Bundesministerin, die Dokumentationspflichten in einigen Monaten nochmals auf den Prüfstand zu stellen. Wir hoffen, bis dahin eine neue Regelung zu finden. Dabei werden wir uns auch bei anderen Ressorts Rückendeckung holen. Wir wissen, dass viele damit nicht glücklich sind. Aber wir wollen auch eine ernsthafte Diskussion darüber anstoßen, ob ein Gesetz von Anfang des vorigen Jahrhunderts noch in die heutige Zeit passt. Soweit mir bekannt ist, hat die Globalisierung und Digitalisierung unserer Arbeitswelt vor Deutschland keineswegs Halt gemacht. Ganz im Gegenteil. Unsere Wirtschaft fußt auf Außenhandel, der sich bekanntlich nicht um Arbeitszeitverordnungen von 1938 schert. Wir brauchen daher für die moderne Arbeitswelt flexible Regelungen, die all die typischen Ausprägungen wie Geschäftsreisen, Home-Office oder das Arbeiten von unterwegs mit mobilen Endgeräten abbilden. Aber statt sich darüber Gedanken zu machen, kümmert sich das Bundesarbeitsministerium in einer neuen Arbeitsstättenverordnung und technischen Regeln lieber um Archivräume, in denen mindestens 17 °C zu herrschen haben, beheizbare Dixie-Toiletten mit und ohne Handwaschbecken und reglementiert auch den heimischen Telearbeitsplatz. All dies zeigt doch nur, wie weit entfernt das Ministerium von der Lebens- und Arbeitsrealität der Menschen ist.

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