Entscheidungen im Baurecht kennen
Holleben (ABZ). – Am 24. September 2015 veröffentlichte das Bundesjustizministerium den Entwurf "Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung" mit einer Vielzahl von grundlegenden und weitreichenden Änderungen und Ergänzungen im BGB, mit neuen Bestimmungen für einen Bauvertrag, einen Architekten- und Ingenieurvertrag und sogar einen Verbraucherbauvertrag. Anfang März 2016 ist der Regierungsentwurf vom Bundestag verabschiedet worden, so dass voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode ein gesetzlicher Bauvertrag und insbesondere ein Verbraucherbauvertrag im BGB in Kraft treten werden. Über die wichtigsten Neuregelungen der geplanten Gesetzesnovelle informiert ein Seminar der Bauakademie Sachsen am 28. Oktober in Holleben. Darüber hinaus werden aktuelle Entscheidungen der Instanzgerichte praxisbezogen vorgestellt, erläutert und mit Fallbeispielen verständlich gemacht. WeitereInformationen finden Interessierte imInternet unter www.bauakademie-sachsen.de.
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