Gabelstapler in der Betriebshaftpflicht für Gerüstbauer

Ein häufig unterschätztes Risiko richtig einordnen

von: Thomas Schäfer
Gelnhausen. – Diese und etliche mehr Fragen stelle ich mir in der letzten Zeit immer öfter! Was sind denn die Kriterien nach denen ein Gerüstbauer seinen Vertrag abschließt? Ich bin jetzt über 30 Jahre in diesem Gewerk unterwegs und dachte, ich hätte es halbwegs begriffen – weit gefehlt. Und die, die am lautesten schreien haben wie so oft im Leben die schlechtesten Karten überhaupt.

Wovon schreibe ich? Es geht um die berufliche Existenz. Schlicht und ergreifend, was sind denn Ihre Entscheidungsgründe? Die Bedingungen, der Inhalt? Die kennen die wenigsten wirklich. Letztendlich ist es wie im eigenen Gewerk immer der Preis nach dem entschieden wird, oder die Bank, die längst das Sagen hat über das eigene Unternehmen, diktiert das Geschehen. Ich weiß das klingt vielleicht hart, aber die Wahrheit sieht noch viel verheerender aus. Und das schlimmste daran ist, dass die meisten nur noch existieren, weil es bei Ihnen noch nicht eingeschlagen hat. Klartext: Glück gehabt. Aber ist das in Ihrem Sinne? Eines hart arbeitenden Unternehmers, der mit den derzeitigen Rahmenbedingungen schon oft über das Normalmaß hinaus strapaziert wird. Nein, das kann es nicht sein. Auf Glück zu hoffen.

In einer der wichtigsten Sparten des Gerüstbaus, der Betriebshaftpflicht kommt es nur auf eines an, auf den Inhalt. Die richtige Frage muss lauten: Was bekomme ich denn? Und erst dann: Was kostet es mich? Wer schon mal einen BG Regress miterleben durfte und dann zittern musste weil er sich der Möglichkeit auf einem Personenschaden sitzen zu bleiben, Stichwort, Pflichtwidrigkeitenverstoß, gar nicht bewusst war, weiß was ich meine. Und es ist an der Zeit auch hier mit Halbwahrheiten, wie neulich von einem namhaften Versicherer im Baugewerbe publiziert, aufzuräumen. Die schreiben frech und dreist, der BG Regress sei auch aufgrund ergangener Urteile bei ihnen mitversichert. Wer zwischen den Zeilen lesen kann, stellt fest, dass sich diese Urteile nur auf die Mitarbeiter des Gerüstbau Unternehmens bezieht. – also auf die Angestellten oder gegebenenfalls gewerblichen Mitarbeiter. Und wer nicht nur liest, sondern auch mitdenkt, fragt sich doch, ergangene Urteile? Wieso? Weil der Versicherer nicht zahlen wollte? Die richtige Frage muss doch lauten, was ist mit dem Inhaber? Also Ihnen? Was ist mit Ihrer Person als handelndes Organ einer GmbH oder noch schlimmer einer Einzelfirma (mit Durchgriffshaftung ins Privatvermögen). Schon mal darüber nachgedacht? Nein. Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt. Was nutzt Ihnen ein günstiger Beitrag, wenn sie im Falle eines BG Regresses auf dem Schaden sitzen bleiben und anschließend insolvent sind?! Dann spielt der Beitrag eine absolut untergeordnete Rolle. Allerdings erst dann.

Lassen Sie Ihre Police auf die wirklich wichtigen Dinge prüfen, nämlich einzig und allein den Inhalt, sprich die Bedingungen. Und zwar von jemand der auch was davon versteht. Sprechen sie uns gerne an oder einen unserer Kollegen in der Gerüstbaubranche. Siehe Bundesverband Gerüstbau. Gabelstapler sind keine selbstfahrenden Arbeitsmaschinen.

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Der Autor Thomas Schäfer ist Geschäftsführer der TPC Concept GmbH.

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