Kabinettsentscheidung zur Gefahrstoffverordnung

Schwarzer Tag für Arbeitsschutz

Berlin (ABZ). – Das Bundeskabinett hat heute die Gefahrstoffverordnung verabschiedet. Diese legt fest, wer bei einer Gebäudesanierung für die Asbestüberprüfung verantwortlich ist, teilt der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) mit.

"Heute ist ein schwarzer Tag für den Arbeits- und den Umweltschutz", kommentierte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB und führte aus: "Statt Bauherren in die Verantwortung zu nehmen für ihre Sanierungsprojekte, sollen unsere Betriebe und Beschäftigten nun allein sicherstellen, dass sie sich nicht einem erhöhten Gesundheitsrisiko aussetzen Das ist realitätsfern und ein absolutes No-Go."

Der Frust und die Enttäuschung in der Branche seien riesig. In einem jahrelangen Dialog mit der Politik hatten Gewerkschaft, Berufsgenossenschaft, Baugewerbe und Wohnungswirtschaft über die Gefahrstoffverordnung beraten. Ergebnis dieses Nationalen Asbest-Dialogs war es laut Verband, dass fortan Bauherren die Pflicht haben, ihr Haus, wenn es 1993 oder früher gebaut wurde, vor Sanierungsbeginn nach Asbest und anderen gefährlichen Stoffen untersuchen zu lassen.

Das Bundeskabinett hat jüngst laut ZDB die Verordnung verabschiedet, allerdings ohne diese Pflicht. Die meisten Firmen seien gar nicht in der Lage, eine Asbestuntersuchung fachkundig durchzuführen.

Auch sei es nicht auszuschließen, dass manche Beschäftigte die Gefahr unterschätzten.

"Unsere Leute werden einem unnötigen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Gefahrstoffverordnung setzt neue Maßstäbe der Verkehrtheit, indem sie den Klimaschutz über den Arbeits- und Umweltschutz stellt", mahnt Pakleppa. Offenkundig befürchte die Bundesregierung, dass eine Einbeziehung der Bauherren in die Verantwortung für Asbest diese abhalten könnte, ihre Gebäude energetisch zu sanieren.

Auch Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) fordert eine Nachbesserung der Verordnung: "Das Handwerk kritisiert, dass die Erkundungspflicht für Veranlasser von Bau- und Sanierungsvorhaben gestrichen wurde. Aus unserer Sicht ist es für die ausführenden Gewerke unabdingbar, dass der Veranlasser einer Baumaßnahme vor deren Beginn erkundet, ob und welche Gefahrstoffe bei Ausführung der Arbeiten zu erwarten sind. Die jetzige Regelung ist praxisfern und nicht umsetzbar."

ABZ-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Projektingenieur:in (w/m/d) der Fachrichtung..., Verden  ansehen
Bauleiter* für unsere gewerblichen Bauvorhaben, Stuttgart  ansehen
Planer:in (w/m/d) Projekt "10.000 Stadtbäume bis..., Frankfurt  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

ABZ-Redaktions-Newsletter

Freitags die aktuellen Baunachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen