KOMMENTAR

Lange Leitung

von: BURKHARD BÜSCHER

Eine schlechte Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber ist insbesondere in Zeiten konjunktureller Krisen teilweise Ursache für Unternehmensinsolvenzen. Zudem hält sie Unternehmen davon ab, sich generell an öffentlichen Aufträgen zu beteiligen. Daher ist dies ein wichtiges Thema, vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen, die z. T. von derartigen Aufträgen abhängig sind. Der Baustoff-Fachhandel hat sich gerade aktuell während der Messe Bau in München seine Besorgnis über die verzögerten Zahlungseingänge von Bund, Ländern und Kommunen geäußert. Nur rund zwei Drittel der öffentlichen Auftraggeber zahlten innerhalb der üblichen Monatsfrist. Einige Unternehmen warteten sogar Jahre auf ihr Geld. Zu ähnlichen Ergebnissen war eine vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes im Jahr 2012 gemachte Umfrage gekommen, wonach nur 37% der befragten Betriebe die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand als gut oder sehr gut bewerten. Das im vergangenen Jahr beschlossene Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehrwar ein richtiger Schritt in Richtung bessere Zahlungsmoral. Es wurde klargestellt, dass grundsätzlich Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen und Abnahmefristen von mehr als 15 Tagen unwirksam sind. Anscheinend ist der Wortlaut des Gesetzes in einigen Behörden immer noch nicht angekommen.

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