Mecklenburg-Vorpommern

Erste Vorschläge für Straßenbeitragsreform

Schwerin (dpa). – In die Diskussion über die Zukunft der umstrittenen Straßen-Ausbaubeiträge in Mecklenburg-Vorpommern kommt Bewegung. Der Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU, Dietger Wille, hat Ideen für eine Reform vorgelegt. "Durch die technische Entwicklung kann eine Straße heute viel mehr als noch vor Jahren kosten", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Insofern ist es der richtige Zeitpunkt, das Gesetz einer Überprüfung zu unterziehen." Auch einige Fälle übermäßiger Belastung sprächen dafür. Der Finanzdezernent des Landkreises Vorpommern-Greifswald stellte jedoch klar, dass er gegen eine Abschaffung des von Eigentümern zu tragenden Ausbaubeitrags ist – was etwa die Freien Wähler und die Linke fordern. Besondere Härten sollten jedoch abgefedert werden – etwa durch eine Kostenobergrenze abhängig vom Wert des Grundstücks. "So wäre es denkbar, die Kostenbeteiligung auf 10 % des Wertes des unbebauten Grundstückes zu begrenzen", sagte Wille. Verkehrszählungen könnten als Grundlage für die Kostenbeteiligung herangezogen werden. Damit Hauseigentümer nach dem Straßenbau nicht auf einen Schlag eine große Summe aufbringen müssen, schlug Wille vor, den Ausbaubeitrag künftig zusammen mit der Grundsteuer einzuziehen und über einen längeren Zeitraum in Raten aufzuteilen.

Auch das bestehende Recht biete schon Möglichkeiten, um eine übermäßige Inanspruchnahme von Anliegern auszuschließen. So haben die Gemeinden nach Willes Worten einen Beurteilungsspielraum bei der Festlegung des Anliegeranteils nach der Straßenkategorie (Anliegerstraße, Innerortsstraße und Hauptverkehrsstraße). Bei Sackgassen, wo von reinem Anliegerverkehr ausgegangen wird, könnten bis zu 90 % der Kosten auf die Anlieger umgelegt werden. "Bei normalen Anliegerstraßen zwischen 55 und 75%, bei Hauptverkehrsstraßen zwischen 15 und 25 %."

Auch bei den Baukosten gebe es Möglichkeiten zur Entlastung. "Hier ist eine Reduzierung auf das Notwendige entscheidend", sagte Wille. Wenn das Verkehrsaufkommen es zulasse, könne z. B. auf einen gesonderten Gehweg verzichtet werden. Auch könnten Straßenbreiten oder die Gestaltung der Nebenanlagen beeinflusst werden. Bei großen landwirtschaftlichen Grundstücken könne eine Einzelfallsatzung Ungerechtigkeiten bei den Beiträgen reduzieren.

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