Nordrhein-Westfalen verabschiedet Landeskreislaufwirtschaftsgesetz

Grundlagen zur Förderung geschaffen

Duisburg (ABZ). – Nach der Zustimmung des Umweltausschusses zur Änderung des Landesabfallgesetzes im Januar 2022 hat der Landtag in Nordrhein-Westfalen nun in zweiter Lesung das neue Landeskreislaufwirtschaftsgesetz NRW (LKrWG) verabschiedet. Damit werden in Zukunft mineralische und natürliche Baustoffe bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand nicht nur erstmals gleichberechtigt behandelt.

Sekundärbaustoffe erhalten bei gleicher Eignung sogar den Vorzug. Diese neuen Bestimmungen seien jedoch nicht justiziabel, sagt das Institut für Baustoff-Forschung (FEhS). Demnach ist der Rechtsweg für Unternehmen aber unabdingbar, um Ressourcenschonung und Rohstoffeffizienz auch konsequent in der Praxis durchzusetzen.

FEhS-Geschäftsführer Thomas Reiche vermisst beim neuen Landesgesetz den Mut zu einem großen Schritt nach vorne: "So sehr wir uns über den richtigen Impuls zur Förderung von markterprobten Baustoffen aus der Stahlindustrie freuen, bedauern wir, dass sich die Landesregierung nicht auch zum letzten Schritt durchringen konnte – Rechtsansprüche Dritter festzuschreiben. Denn nur wenn Unternehmen bei Nichtbeachtung der Bevorzugung klagen können, wird sich die Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand nachhaltig ändern", so Reiche.

Man brauche hier ein Umdenken bei den ausschreibenden Stellen, die bei den mineralischen Baustoffen für 70 Prozent des Auftragsvolumens verantwortlich seien. "Eine aktuelle Ausschreibung zu einem Straßenbauwerk in Nordrhein-Westfalen, bei der nur natürliche Gesteinskörnungen zugelassen sind, zeigt die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis der Kreislaufwirtschaft auf", erklärt der Geschäftsführer. Ferner könnten aus dem industriellen Nebenprodukten werden laut FEhS güteprüfte und begehrte Baustoffe hergestellt werden.

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