Preisgleitklausel

BVMB begrüßt positive Antwort

Bonn (ABZ). – Die Preise für Baumaterialien und Baustoffe galoppieren aktuell geradezu davon. Für viele Bauunternehmen führt das zu einer alarmierenden Situation: Sie müssen die Baustoffe nun zu massiv höheren Preisen als kalkuliert einkaufen, sind aber gegenüber ihren Bauherren an die vereinbarten Baupreise gebunden, informiert die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB).

Die BVMB hatte zusammen mit weiteren Spitzenverbänden deshalb bei den zuständigen Ministerien Alarm geschlagen und gefordert, Preisgleitklauseln mit Baufirmen verstärkt zu ermöglichen. Jetzt sei zur Zufriedenheit der BVMB eine erste positive Antwort vom Bundesinnenministerium eingetroffen. Der Verband fordert ebenso faire Lösungen auch für Bauzeitverlängerungen in Folge der aktuellen Materialknappheit. In jedem künftigen neuen Vergabeverfahren aus dem Bereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) werde künftig geprüft, ob die Voraussetzungen für die Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln vorliegen. Das habe das Ministerium jetzt unter anderem der BVBM offiziell mitgeteilt.

Wenn insbesondere "Sprünge von mehreren Indexpunkten pro Monat" in den Preisindizes des Statistischen Bundesamts zu verzeichnen sind, liege ein besonders hohes Wagnis der Bieter vor, "das die Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln nahelegt", heißt es in der Mitteilung. Eine solche Stoffpreisgleitklausel soll einem Bauunternehmen die Chance geben, besonders dramatische Steigerungen seiner Materialeinkaufspreise nach einem vorher festgelegten Schema wenigstens teilweise an den Auftraggeber durchzustellen. "Das ist grundsätzlich eine faire Lösung", kommentiert Dirk Stauf, Geschäftsführer Recht bei der BVMB, die Entwicklung. Letztlich müsse erreicht werden, dass die Bauunternehmen nicht einseitig auf den unkontrollierten Kostensteigerungen bei den Baustoffen sitzen bleiben. "Wir erwarten, dass dem Vorbild des Bundesinnenministeriums jetzt auch schnell weitere öffentliche Auftraggeber folgen und insbesondere auch die Länder und kommunalen Auftraggeber zeitnah nachziehen. Sie sind es schließlich, die die Materialien in Form von Bauleistungen und einem fertigen Bauwerk beziehen und für sich nutzen. Für den Verkehrsbereich ist nach Informationen aus dem BMVI eine gleichlautende Regelung kurzfristig zu erwarten", so Stauf.

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