Wohnraumschutzgesetz

Regierung legt Entwurf vor

Kiel (dpa). - Wirksam gegen die Verwahrlosung von Mietwohnungen oder zahnloser Tiger? Die Landesregierung in Kiel hat den Entwurf eines Wohnraumschutzgesetzes erarbeitet. Für die SPD kommt das zu spät, der Eigentümerverband Haus & Grund schlägt einen anderen Weg vor.

Mit einem Wohnraumschutzgesetz will Schleswig-Holsteins Landesregierung der Verwahrlosung von Mietwohnungen begegnen. Wie das Innenministerium mitteilte, hat das Kabinett dem Entwurf zugestimmt. „Wir wissen, dass die allermeisten Vermieterinnen und Vermieter verantwortungsvoll mit dem Gebäudebestand umgehen, um gute Wohnverhältnisse zu schaffen”, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Dennoch zeigten immer wieder Einzelfälle, dass die Kommunen mehr Durchgriffsmöglichkeiten bräuchten. Ziel sei die Verhinderung unzumutbarer Wohnverhältnisse.

Der Gesetzentwurf legt Mindeststandards fest. Demnach sollen Heizungs- und Sanitäranlagen funktionieren müssen, die Gebäudehülle dicht sein und genügend Tageslicht die Räume erreichen. Aufzugs-, Türschließ- oder Beleuchtungsanlagen in Hauseingängen und Treppenfluren müssen nutzbar sein. Im Falle von Missständen sollen Gemeinden handeln können. Sie werden den Plänen zufolge Auskunfts- und Betretungsrechte erhalten, Anordnungen treffen können und schlimmstenfalls auch Räume für unbewohnbar erklären. Dann müsste der Vermieter für eine anderweitige zumutbare Unterbringung der Mieterhaushalte sorgen, wenn er den schlechten Zustand zu verantworten hat.

Regelung zur Zweckentfremdung gewünscht

„Wir wollen den Kommunen mit dem Gesetz eine Art Werkzeugkoffer an die Hand geben, den sie nutzen können, wenn Bedarf besteht, aber dies nicht müssen”, sagte Sütterlin-Waack. Bei der Anhörung wurde laut Ministerium deutlich, dass sich die Kommunalen Landesverbände auch eine Regelung zur sogenannten Zweckentfremdung wünschen. Damit sollen Kommunen künftig festlegen dürfen, dass Wohnraum im Gemeindegebiet nicht zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden darf, sofern die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Diesen Wunsch habe das Innenministerium aufgegriffen, hieß es.

„Das Gesetz ist ein zahnloser Tiger, der vor allem eins schafft: Mehr Bürokratie”, meinte der Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund, Alexander Blažek. Die zuständigen Bauämter hätten keinerlei personelle Kapazitäten, das Wohnraumschutzgesetz anzuwenden. In Hamburg kümmerten sich rund 30 Stellen um die Anwendung. „Ohne diese Manpower bringt ein derartiges Gesetz nichts.”

Das Gesetz helfe den Mietern von Schrottimmobilien auch kaum, sagte Blažek. „Die Erfahrung aus Hamburg zeigt, dass die Umsetzung ein mühseliger und langwieriger Prozess ist.” Mietern in verwahrlosten Wohnungsbeständen wäre viel eher geholfen, stünde zügig besserer Wohnraum zur Verfügung. „Es wäre sinnvoller, wenn sich die Bauämter um bauwillige Bauherren kümmerten, als sich mit Immobilienkonzernen herumzuschlagen, denen der Profit wichtiger als das Wohlbefinden der Mieter ist.”

Zustimmung und Kritik

Zustimmung zu der Gesetzesinitiative kam dagegen vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen. „Die Landesregierung in Kiel kommt einer langjährigen Forderung der sozialen Vermieter nach und tut etwas sehr Wichtiges für die Mieterinnen und Mieter im Land”, erklärte Direktor Andreas Breitner. Auch wenn es Einzelfälle seien: „Immer wieder vernachlässigen Eigentümer ihre Immobilie, greifen aber die Miete ab und gefährden so die Menschen, die in den Wohnungen leben”. Es sei gut, dass die Landesregierung den Kommunen Möglichkeiten an die Hand geben wolle, gegen Missstände und die dafür verantwortlichen Eigentümer vorzugehen.

Der Gesetzentwurf komme viel zu spät, befand dagegen der SPD-Wohnungspolitiker Thomas Hölck. Gerade die CDU habe über Jahre verhindert, dass Städte und Gemeinden die Verwahrlosung von Wohnraum wirksam unterbinden und unzumutbare Mängel an Mietwohnungen auf Kosten der Eigentümer beseitigen können. Auch die Zweckentfremdung von Mietwohnraum müsse dringend unterbunden werden. Die aktuelle Debatte auf Sylt zeige, dass auch touristische Regionen dringend mehr Spielräume bräuchten, um bezahlbaren Mietwohnraum erhalten zu können. Immer noch gehe bezahlbarer Wohnraum verloren, weil Mietwohnungen in Ferienwohnungen umgewandelt werden.

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