Statischer Nachweis ohne Statiker

Frankfurt (ABZ). – Ein wichtiger technischer und sicherheitsrelevanter Aspekt für die Nachweisführung bei Glasaufbauten ist die mechanische Sicherheit, insbesondere die Vermeidung von Glasbrüchen in Folge von Wind- und Klimalasten, wie der Verband Fenster + Fassaden (VFF) berichtet.

Softwareprogramme seien bei fehlender Qualifikation im baurechtlichen Sinne kein "Nachweis" und müssten daher noch von einem Statiker geprüft und freigegeben werden. Im Anwenderseminar Typenstatik am 25. September sowie 31. Oktober 2023 sollen die Vorteile und die Nutzung der neuen ift-Richtlinie VE-15/1 erörtert werden. Diese ermöglicht dem Verband zufolge eine baurechtlich anerkannte Nachweisführung für die Glasaufbauten durch die Anwendung von Bemessungsdiagrammen und ist als Typenstatik ein vollwertiger statischer Nachweis, für den kein Statiker zusätzlich benötigt wird. Deshalb sei ein Diagrammverfahren entwickelt worden, das durch praxisorientierte Festlegung von Randbedingungen ein schnelles und einfaches "Ablesen" der zulässigen Aufbauten und Abmessungen ermögliche. Weitere Informationen finden sich unter www.window.de.

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