Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft Soka-Bau

Mahnbescheid unter dem Weihnachtsbaum?

von: Ingrid Claas
Wiesbaden. – Viele Forderungen verjähren zum Jahresende, wenn sie vorher nicht noch schnell gerichtlich geltend gemacht werden: Entweder wird eine Klage bei Gericht eingereicht oder ein Mahnbescheid beantragt. Schneller und einfacher ist der Mahnbescheid, da keine Begründung für die Forderung benötigt wird. Meldet sich der Antragsgegner nicht rechtzeitig, erlässt das Gericht einen Vollstreckungsbescheid, mit dem dann die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Im Mahnverfahren prüft das Gericht nicht, ob die Forderung tatsächlich besteht.
Lohn
Ingrid Claas, Rechtsanwältin aus Wiesbaden gibt Rat zum Umgang mit der Soka-Bau. Foto: Claas

Die Forderungen der Soka-Bau, der Sozialkassen der Bauwirtschaft, verjähren in drei Jahren, aktuell die Monate Dezember 2019 bis November 2020. Zugestellt wird der Mahnbescheid oft erst im Januar, weil es ausreicht, wenn der Antrag bis zum 31. Dezember 2023 gestellt wird. Wer von der Soka-Bau neu gefunden wurde, muss zum Ende des Jahres mit einem Mahnbescheid der Soka-Bau rechnen.

Verpflichtung unsicher

Frage ist immer, ob das Unternehmen, das in Anspruch genommen werden soll, überhaupt verpflichtet ist, Beiträge an die Soka-Bau zu zahlen. Im VTV, einem speziellen Tarifvertrag für die Kasse, sind 42 Punkte aufgeführt, die immer baulich sind. Dazu kommt die Generalklausel, alles, was sonst noch baulich ist und ein Katalog von Betrieben, die nicht - oder nur eingeschränkt dazugehören. Neu gefundene Firmen oder Unternehmen, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt geändert haben, müssen immer zunächst prüfen, ob sie zum Geltungsbereich gehören.

Die Beträge im Mahnbescheid beruhen häufig auf Schätzungen, wenn die Soka-Bau keine korrekten Zahlen hat. Nicht alle Firmen sind zur Auskunft verpflichtet. Die Beträge sind häufig viel zu hoch. Daher muss berechnet werden, wie hoch die tatsächliche Forderung im ungünstigsten Fall wäre. Im VTV ist auch geregelt, dass für Beiträge, die nicht pünktlich gezahlt werden, Zinsen berechnet werden. Der aktuelle Zinssatz ist tatsächlich 0,9 Prozent pro Monat.

Tipp an alle, die Soka-Bau pflichtig sind: Bezahlen Sie die unstreitigen Beträge sofort und speziell die für die Vergangenheit, um die hohen Zinsforderungen möglichst gering zu halten. Der strittige Teil kann dann in Ruhe geklärt werden.

Forderung überprüfen

Frage ist immer, ob für das Unternehmen der Geltungsbereich des Bautarifvertrages der Soka-Bau gilt. Dann muss die Höhe der Forderung, die im ungünstigsten Fall zu bezahlen ist, überprüft werden und für welchen Zeitraum, da sich die Tätigkeitsschwerpunkte des Unternehmens je nach Auftragslage von Jahr zu Jahr verändern können.

Die Soka-Bau gibt es seit Jahrzehnten, aber sie ist nicht die einzige Sozialkasse. Sie ist für alle baulichen Unternehmen zuständig. Das Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft soll Besonderheiten im Baubereich ausgleichen. Daneben gibt es noch ähnliche Kassen für Maler, Dachdecker, Gerüstbauer und Steinmetze, die auch alle ihren Sitz in Wiesbaden haben. Soka-Bau bedeutet eigentlich Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft. Ausgangspunkt war eine Regelung im Bundesurlaubsgesetz, wonach bei einer Neueinstellung in den ersten sechs Monaten kein Urlaub zu gewähren ist. Da im Baubereich eine sehr große Fluktuation herrschte, hatten Bauarbeiter bei dieser Regelung im Laufe des Jahres häufig keinen Urlaub. Daher wurde ein Ausgleich geschaffen. Alle Bauunternehmen zahlen einen Beitrag in die Urlaubskasse ein. Wer Arbeitnehmer beschäftigt und ihnen Urlaub gibt, erhält aus der Kasse den gezahlten Urlaubslohn zurück. Wer den Arbeitnehmer beschäftigt, ohne ihm Urlaub zu gewähren, finanziert auf diese Weise den Urlaub, den andere Firmen geben, mit.

Zweites Modul

Da häufig wechselnde Mitarbeiter auch keine Betriebsrentenansprüche erwerben können, kam als zweites Modul eine Zusatzversorgung dazu. Ein kleiner Teil des Beitrags wird an die ZVK überwiesen, die dann für die Zahlung der "Zusatzrente" zuständig ist. Ergänzt wurde dann sogar noch eine Ausbildungsbeihilfe. Hier wird die Kasse häufig unterschätzt. Die Soka-Bau fördert aktuell mehr als 50.000 Ausbildungsstellen im Baubereich. Sie übernimmt einen Teil der Ausbildungsvergütung sowie die externen Schulungen, die mit hohen Kosten verbunden sind und erleichtert es so den Betrieben neue Mitarbeiter auszubilden. Die Soka-Bau fordert nicht nur Beiträge, sie gibt auch Geld in Form der Ausbildungshilfe an die Betriebe zurück.

Tipp an alle Baubetriebe, die ausbildungsberechtigt sind, ist daher: Profitieren Sie vom System Soka-Bau, in dem Sie viele Auszubildende beschäftigen. Das ist heute, bedingt durch den großen Fachkräftemangel, nötiger als je zuvor und gibt jungen Menschen eine Perspektive für die Zukunft.

ABZ-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Gerüstbauer mit Fahrerlaubnis C/CE, Sarstedt Heisede  ansehen
Seilbaggerfahrer (m/w/d), Jettingen-Scheppach  ansehen
Bauleiter und Oberbauleiter/in im Straßen- und..., Leipzig, Halle  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

ABZ-Redaktions-Newsletter

Freitags die aktuellen Baunachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen