Verdacht auf Diesel-Betrug

Durchsuchungen bei Fiat und Iveco

Frankfurt/Main (dpa). - Auch der Autobauer Fiat Chrysler (FCA) gerät wegen mutmaßlicher Diesel-Abgasmanipulationen ins Visier der Justiz. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main ermittelt wegen des Verdachts des Betruges mit Abschalteinrichtungen gegen Verantwortliche des Konzerns sowie des Schwesterkonzerns CNH Industrial, zu dem die Nutzfahrzeugmarke Iveco gehört.Ermittler aus Deutschland, Italien und der Schweiz haben mehrere Standorte der Auto- und Lastwagenbauer Fiat und Iveco sowie von deren Tochterfirmen durchsucht. Es gehe um den Verdacht, dass Dieselmotoren in verschiedenen Modellen von Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung versehen seien, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main mit.Im Visier der Ermittler sind den Angaben zufolge zehn Gewerbeobjekte in Baden-Württemberg und Hessen, sowie in der italienischen Region Piemont und im Schweizer Kanton Thurgau. Ein Fiat-Chrysler-Sprecher bestätigte die Durchsuchungen und betonte, man kooperiere mit den Behörden.Um welche Modelle der vier Marken aus den Jahren 2014 bis 2019 es bei ihren Ermittlungen konkret geht, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit. Die genannten Motoren mit den Abgasnormen Euro 5 und 6 stecken aber in einer ganzen Reihe von Fiat-, Jeep- und Alfa-Romeo-Fahrzeugen vom Kleinwagen bis zum Transporter und zudem auch in Modellen von Iveco.Unklar ist indes, wie es mit dem geplanten Zusammenschluss von Fiat Chrysler und dem französischen Automobilkonzern PSA weitergeht. Die Fusion, aus der der viertgrößte Autohersteller der Welt hervorgehen soll, könnte sich verzögern, wie ebenfalls am Mittwoch bekannt wurde. Die EU-Kommission setzte ihre Deadline für die vertiefte Prüfung vorläufig aus. Zuletzt hatte die Kommission sich Zeit bis zum 13. November genommen, um das Vorhaben genauer daraufhin zu untersuchen, ob es dem Wettbewerb in der EU schadet. Die Behörde hat nach der Entscheidung zur tiefgreifenden Prüfung 90 Tage Zeit für eine Entscheidung, die Frist war aber zwischenzeitlich auch schon einmal um 15 Arbeitstage verlängert worden. Einen konkreten Grund für die Aussetzung der Deadline nannten die Aufseher nicht.

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