Vorbereitende Arbeiten sind erlaubt

Leverkusen (dpa). – Für den Bau der neuen Leverkusener Brücke dürfen nun die ersten Bäume gefällt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und damit die Anträge von Leverkusener Bürgerinitiativen abgewiesen. Auch weitere vorbereitende Maßnahmen wie die Verlegung von Leitungen können beginnen. Bauarbeiten auf dem Gelände einer ehemaligen Mülldeponie hingegen hat das Gericht vorerst untersagt. Anfang Januar hatten die Bürgerinitiativen eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, um den Bau der neuen A 1-Brücke über den Rhein zu verhindern oder zumindest zu verzögern. Auf dem Gelände der ehemaligen Mülldeponie sollen Grundpfeiler der Brücke errichtet werden. Die Gegner des Projekts fürchten, dass bei den Bauarbeiten krebserregende Schwermetalle freigesetzt werden könnten. Mit dem Beschluss, einige vorbereitende Maßnahmen zu erlauben, habe das Gericht jedoch keine Aussage getroffen über die Rechtmäßigkeit des Gesamtprojektes, betonte eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts.

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