Ziele lassen sich nur in enger Zusammenarbeit umsetzen

Bauaussichten

Von Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, BerlinDie starke Bautätigkeit in Deutschland hält an. Das kräftige Wirtschaftswachstum der vergangenen Jahre, der demographische Wandel, die Binnenwanderung und die Zuwanderung haben die Nachfrage nach Bauleistungen spürbar belebt. 2018 erreichte das Bauvolumen in Deutschland etwa 400 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Auch der Bundeshaushalt hat etwa dieses Volumen. Damit entfällt ungefähr die Hälfte aller Investitionen auf den Baubereich. Für 2019 erwartet der Sachverständigenrat einen Anstieg der realen Bauinvestitionen um 3,6 Prozent und für 2020 um 2,2 Prozent.Oft unterschätzt wird der Anteil der Bauwirtschaft am Arbeitsmarkt: Knapp 6 Prozent aller Beschäftigten arbeiten in der Wertschöpfungskette "Bau". Bauinvestitionen haben Beschäftigungseffekte. Investitionen in Höhe von 1 Milliarde Euro sichern für ein Jahr rund 20.000 Arbeitsplätze. Und die Bundesregierung investiert in großem Umfang. Sie hat eine Vielzahl von Maßnahmen eingeleitet, die weit über die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag hinausgehen. Mit der Verstetigung der öffentlichen Investitionen, mit Abgabenentlastungen und mit der Schaffung stabiler Rahmenbedingungen sorgen wir für die Finanzierungs- und Planungssicherheit, die die Unternehmen der Baubranche benötigen, um ihre Kapazitäten an die rasanten Entwicklungen und Herausforderungen unserer Zeit anzupassen. Die genannten Maßnahmen werden noch durch das am 1. März 2020 in Kraft tretende Fachkräfteeinwanderungsgesetz flankiert, das auch der Bauwirtschaft zugutekommt.Eine gute Zukunft braucht Investitionen in eine moderne Infrastruktur. Daher verstetigen wir auch die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur auf hohem Niveau. Und für die Gewährleistung der notwendigen Planungs- und Finanzierungssicherheit wird die Bundesregierung die Überjährigkeit der Haushaltsmittel sicherstellen.Weit oben auf der politischen Agenda steht die Wohnungspolitik. Deshalb haben wir auf dem Wohngipfel 2018 eine beispiellose Wohnraumoffensive auf den Weg gebracht. Um die Länder nach Auslaufen der Kompensationszahlungen ab dem Jahr 2020 beim sozialen Wohnungsbau weiter durch Bundesfinanzhilfen unterstützen zu können, hat die Bundesregierung eine Grundgesetzänderung herbeigeführt. Von 2018 bis 2021 stellt der Bund den Ländern mindestens 5 Milliarden Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung. Nimmt man die Mittel der Länder und Kommunen hinzu, können damit mehr als 100.000 zusätzliche Sozialwohnungen geschaffen werden. Die Länder sind gefordert, ihrer Verantwortung für den sozialen Wohnungsbau gerecht zu werden.Junge Familien und Alleinerziehende werden durch das Baukindergeld bei der Eigentumsbildung unterstützt. Der Bund stellt hierfür in der laufenden Legislaturperiode 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung.Zentrale Voraussetzung für bezahlbaren Wohnraum ist bezahlbares Bauland. Baulandmobilisierung hat deshalb Priorität. Noch in diesem Jahr wird der Entwurf für eine Novelle des Baugesetzbuches vorgelegt. Die Bundesregierung will mit verschiedenen Regelungen die Kommunen dazu befähigen, mehr und schneller Bauland für den Wohnungsbau auszuweisen. Natürlich sind die Kommunen und Länder auch selbst in der Pflicht, aktiv Bauland zur Schaffung neuer Wohnungen bereitzustellen. Die Bundesregierung geht hier mit gutem Beispiel voran. Wir haben die verbilligte Abgabe bundeseigener Liegenschaften für öffentliche Belange ausgeweitet und für die Weiterveräußerung geöffnet. Auch die Abgabe von Grundstücken des Bundeseisenbahnvermögens für den sozialen Wohnungsbau ermöglichen wir zeitnah.Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus, das am 4. August 2019 in Kraft getreten ist, setzen wir mit steuerlichen Sonderabschreibungen einen dringend notwendigen Anreiz für den freifinanzierten Mietwohnungsneubau und geben einen Impuls gegen die leicht rückläufige Zahl an Baugenehmigungen im Geschosswohnungsneubau. Bereits in den ersten vier Jahren können 28 Prozent der Investitionskosten abgesetzt werden.Im Vergleich zu den Genehmigungen haben sich die Fertigstellungen im Geschosswohnungsneubau eindeutig positiv entwickelt. 2018 wurden fast 10 Prozent mehr Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gebaut als 2017. Außerdem arbeiten wir daran, den hohen Bauüberhang von rund 700.000 genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen abzubauen. Wir setzen dabei auf Maßnahmen zur Baukostensenkung, zur Fachkräftesicherung und zur Digitalisierung.Für die Städtebauförderung stellt die Bundesregierung den Ländern und Kommunen in dieser Legislaturperiode jährlich insgesamt 790 Millionen Euro zur Verfügung – so viel wie nie zuvor.Es geht aber nicht nur darum, viele Wohnungen an den Markt zu bringen, sondern diese auch zu bezahlbaren Kosten bauen zu können. Die in der vergangenen Legislaturperiode begonnene Arbeit der Baukostensenkungskommission werden wir deshalb fortsetzen.Dabei stehen wir vor großen klimapolitischen Herausforderungen, die wir nur bewältigen können, wenn wir den Gebäudebestand energetisch verbessern. Hier haben wir durch die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung und durch die Verbesserung der Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Anreize geschaffen. Gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium haben wir einen Gesetzesentwurf für ein modernes Energieeinsparrecht für Gebäude (Gebäudeenergiegesetz) vorgelegt, das die Ziele Energieeffizienz, Klimaschutz und Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens miteinander in Einklang bringt. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden wir die derzeit geltenden Anforderungen für Neubau und Sanierung nicht weiter verschärfen, um so einen weiteren Kostenanstieg zu vermeiden.Im seriellen und modularen Bauen sehe ich einen wichtigen Beitrag, die Wohnungsnachfrage schnell und kostengünstig zu befriedigen, ohne Abstriche an der Qualität vornehmen zu müssen. Mit maßgeblicher Unterstützung meines Ministeriums hat der Bundesverband der deutschen Wohnungs- und Immobilienunternehmen einen Rahmenvertrag mit Bauunternehmen geschlossen, den seine Mitglieder nun zur beschleunigten Realisierung von Wohnungsbauvorhaben nutzen können. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist dem Rahmenvertrag beigetreten.Auch die Digitalisierung hat uns längst erreicht. So fördern wir gemeinsam mit den Ländern und Kommunen den durchgängig digitalen Bauantrag als eine der Maßnahmen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes. Um Effizienz und Transparenz der Planungs- und Bauprozesse weiter zu steigern und Risiken zu senken, setzen wir auf "Building Information Modeling" (BIM). Hierfür bauen wir ein nationales BIM-Kompetenzzentrum auf.Die geplanten Investitionen und Maßnahmen sollen die Lebensgrundlage der Menschen in Deutschland verbessern und einen wichtigen Beitrag für gleichwertige Lebensverhältnisse leisten. Dafür braucht die Politik auch die Bauwirtschaft. Nur in enger Zusammenarbeit von Politik und Wirtschaft kann die Bundesregierung ihre wohnungs- und baupolitischen Ziele umsetzen.

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