Straßen nach Reparatur früher freigeben

Verkehrsfreigaben präzise timen spart Zeit

Stendal (ABZ). – Die Verkehrsbelastung steigt, damit auch der Verschleiß der Verkehrsflächenbefestigungen. Alte Straßenbelege müssen ersetzt werden. Es kommt zu immer mehr Baustellen, Staus und vielleicht zum Verkehrskollaps. Da kommt es auf jede Stunde an, in der die Absperrung früher abgebaut und der Verkehr wieder freigegeben werden kann.
Straßenbau
Die Prüfung des Verformungsverhaltens mit dem Zorn- Asphalttester bringt Sicherheit in die Entscheidung zur Verkehrsfreigabe. Foto: Zorn

Aktuell regelt die ZTV Asphalt-StB die Freigabe zur Befahrbarkeit nach 24 beziehungsweise 36 Stunden. Doch in Abhängigkeit von der Wettersituation lassen sich zwei Extremfälle unterscheiden. Wird an kalten Tagen mit einer Lufttemperatur unter 10 °C eine Asphaltdeckschicht auf einer kalten Binderschicht eingebaut, so ist eine Befahrbarkeit schon nach sechs Stunden zu erwarten. Sinkt aber an warmen Sommertagen die Lufttemperatur nachts nicht unter 20 °C (tropische Nacht) und scheint die Sonne länger als zwölf Stunden am Tag, reicht eine Abkühlfrist von 36 Stunden nach ZTV Asphalt-StB nicht aus, um den Verkehr freizugeben. In beiden Fällen bringt die Prüfung des Verformungsverhaltens Sicherheit in die Entscheidung zur Verkehrsfreigabe.

Die bekannten, im Asphaltlabor gängigen Verfahren zur Prüfung des Asphalts und auch die Dichtemessungen im Baufeld mittels Isotopensonden oder auf Basis der Impedanzspektroskopie lassen keine Rückschlüsse zum Verformungsverhalten der verdichteten Walzasphaltdeckschicht und somit auf die Erstbefahrung zu.

Eine Betrachtung des Abkühlvorgangs vor dem Hintergrund der Elastizitätstheorie zeigt, dass die plastischen Eigenschaften unter dynamischer Belastung, also die bleibenden Verformungen, gegen Null gehen, während die elastischen Verformungsanteile überwiegen. Der Übergang vom vorwiegend viskosen zum vorwiegend elastischen Verformungsverhalten der eingebauten Walzasphaltdeckschicht in der Abkühlphase bildete die Grundlage für die Entwicklung des Modifizierten Leichten Fallgewichtsgerät (mod. LFG).

Eine Verkehrsfläche aus Walzasphalt wird vorwiegend dynamisch belastet. Aus diesem Grund wurde zur Beurteilung des Verformungsverhaltens die dynamische Stempeleindringmethode mit dem Modifizierten Leichten Fallgewichtsgerät gewählt. Ein Fallgewicht fällt entlang einer Führungsstange in ein Federpaket, das einen Kraftstoß von 9,4 kN auf einen Prüfstempel mit 50 mm Durchmesser überträgt.

Die Eindringtiefe des Prüfstempels, allgemein Setzung genannt, ist abhängig vom Verformungsverhalten des Asphaltes. Das Verformungsverhalten vollständig abgekühlter Walzasphaltdeckschichten zeigt, unabhängig von der Asphaltmischgutsorte, über einen großen Temperaturbereich bei einer Belastung von 4,5 MN/m² Setzungswerte (elastische Verformungen) unter 0,3 mm. Daher wurde dieser Wert als Referenzwert für die Verkehrsfreigabe in die Berechnung des Freigabekennwertes herangezogen.

Eine hierfür notwendige bauvertragliche Handhabung gestaltete sich bislang schwierig oder entfiel. Die H VVA beschreiben eine Vorgehensweise und ein Prüfverfahren, die den Vertragspartnern eine klare Regelung diesbezüglich ermöglicht. Mit unterschiedlichen Experten wurde an diesem Regelwerk über die letzten Jahre gefeilt, um es praxistauglich zu gestalten (FGSV – Hinweise zur Verkehrsfreigabe von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt). Mitte 2022 ist es erschienen. Das Hinweispapier ergänzt die im deutschen Regelwerk für den Asphaltbau vorgeschriebenen Wartefristen (24/36 Stunden) beim Einbau von Deckschichten. Der Asphalttester erfüllt die Anforderungen nach HVVA vollends.

In der Baupraxis von Walzasphaltdeckschichten gibt es zahlreiche Situationen, angefangen vom kommunalen Straßen- bis hin zum Autobahnbau, die eine Umgehung der Standard-Abkühlfristen nach ZTV Asphalt StB 07/13 (24/36 Stunden) für eine Verkehrsfreigabe erfordern. Zumeist geht es um den Fall, die Standard-Abkühlfristen deutlich zu unterschreiten. Andererseits kann es jedoch auch erforderlich werden, die Verkehrsfreigabe später vorzunehmen, da die Randbedingungen vor Ort dies erfordern.

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