220.000 Betroffene jährlich

Weißer Hautkrebs jetzt in Liste der Berufskrankheiten aufgenommen

Baupolitik
"Beschäftigte im Bauhandwerk sind der Sonnenstrahlung in hohem Umfang ausgesetzt." Foto: auremar – Fotolia.com

EUSKIRCHEN (ABZ). - Wer im Baugewerbe arbeitet und täglich viele Stunden der Sonne ausgesetzt ist hat ein erhöhtes Risiko, an weißem Hautkrebs zu erkranken. 220.000 Menschen trifft die Diagnose laut Deutscher Krebshilfe jährlich – Tendenz steigend. Eine besorgniserregende Zahl, auf die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun reagiert hat: Zum 1. Januar 2015 ist der weiße Hautkrebs in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden.Ursache für die hohe Zahl an Erkrankungen ist die Sonneneinstrahlung, der Bauarbeiter und andere Outdoor-Beschäftigte regelmäßig über viele Stunden ausgesetzt sind. Denn durch die UV-Strahlen der Sonne wird das Erbgut der Hautzellen beschädigt. "Der Körper kann diese Schäden zwar in einem gewissen Maße erkennen und reparieren. Wenn die Haut jedoch zu intensiv und zu lange der Sonne ausgesetzt ist, können bösartige Zellen entstehen", erklärt Frank Severiens, Hautschutz-Experte bei der Peter Greven Physioderm (PGP) GmbH in Euskirchen, einem der führenden Hersteller von Hautschutzprodukten. Die Aufnahme der Erkrankung in die Liste der Berufskrankheiten ist eine gute Nachricht für Arbeitnehmer: Denn im schlimmen Fall einer beruflich bedingten Erkrankung übernimmt die Kosten nicht länger die Krankenversicherung des Arbeitnehmers sondern die gesetzliche Unfallversicherung, die von den Berufsgenossenschaften getragen wird. Die Änderung befreit Beschäftigte im Krankheitsfall von Rezeptgebühren und eröffnet die Chance auf eine Zusatzrente. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Unfallversicherung ist in jedem einzelnen Fall die Überprüfung und Anerkennung als Berufskrankheit. Und genau dort fehlen derzeit noch die Erfahrungswerte. "Die Frage, die sich nun bei jeder Erkrankung stellen wird, ist die: Ist der Hautkrebs berufsbedingt oder war eine Belastung mit UV-Strahlen im privaten Bereich ausschlaggebend?", sagt Severiens. Die Faustformel besagt, dass die Dosis der Sonneneinstrahlung, die der Erkrankte in der Arbeitszeit abbekommen hat, mehr als doppelt so hoch sein muss wie die Dosis der Sonneneinstrahlung in der Freizeit. Erst dann kann die Ursache als beruflich bedingt anerkannt werden.Mit der Aufnahme in die Liste der Berufskrankheiten wird der Prävention künftig eine noch größere Bedeutung zukommen. Damit rückt auch die Frage nach geeigneten Präventionsmaßnahmen in den Fokus. Denn durch die Gesetzesänderung müssen die Betriebe nun auch verstärkt mit Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft rechnen. "Bisher wurde das Thema Sonnenschutz von vielen Firmen eher stiefmütterlich behandelt und galt als Privatangelegenheit der Angestellten. Durch die Anerkennung wird der Sonnenschutz nun aber zum festen Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung, die der Arbeitgeber jedem seiner Mitarbeiter zur Verfügung stellen muss", erklärt Severiens.Dabei gibt es gute Möglichkeiten, wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam das Erkrankungsrisiko senken können. Etwa durch Vermeidung der intensivsten Sonneneinstrahlung zwischen 11 und 14 Uhr. Da derartig lange Pausen in der Praxis aber in der Regel kaum umsetzbar sind, sollten sich die Beschäftigten gerade in den Hochphasen der UV-Belastung adäquat schützen. Das heißt: Das Arbeiten mit freiem Oberkörper sollte vermieden werden, stattdessen sind Kleidung und Kopfbedeckung zu empfehlen, die möglichst viel Haut verdecken. Nicht alle Körperstellen lassen sich jedoch durch Kleidung schützen: Nase, Ohren und Unterlippe gehören statistisch betrachtet zu den Stellen, an denen der weiße Hautkrebs besonders häufig auftritt. Diese permanent durch Stoff zu schützen, ist im bewegungsreichen Arbeitsalltag eines Bauarbeiters oder Dachdeckers jedoch kaum möglich.Unverzichtbar sind deswegen auch Lichtschutzpräparate. "Menschen, die regelmäßig im Freien arbeiten, benötigen grundsätzlich mindestens Lichtschutzfaktor 30. Welches Präparat aber im Einzelfall am besten geeignet ist, hängt von Tätigkeit und Umfeld des Arbeitnehmers ab", sagt Hautschutz-Experte Frank Severiens. Da Hautschutz ein beratungsintensives Thema ist, stehen führende Hersteller wie PGP in engem Kontakt mit ihren Kunden und beraten die Sicherheitsingenieure und -beauftragten der Firmen individuell. Dazu gehört oft auch eine Gefährdungsbeurteilung vor Ort, in der die Hautschutzexperten den Arbeitsplatz des Kunden begutachten und auf Grundlage dessen konkrete Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen aussprechen.Wie sich der Umgang mit dem Thema weißer Hautkrebs bei Berufsgenossenschaften und Betrieben nun entwickeln wird, bleibt abzuwarten.

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