Änderungen für 2023

BG BAU informiert über Neuerungen

Berlin (ABZ). – Im neuen Jahr treten einige neue Regelungen und Bestimmungen in Kraft, die auch die Themen Unfallversicherung und Arbeitsschutz betreffen.

Außerdem startet die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) weitere Angebote und Services für die Bauwirtschaft und die baunahen Dienstleistungen. Zu diesen Neuerungen gehören unter anderem die folgenden Punkte:

Erstens, die Unternehmensnummer ersetzt die Mitgliedsnummer bei der BG BAU.

Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten bundesweit einheitliche Unternehmensnummern (UNR.S). Damit wurden bereits ab dem 1. Januar 2023 die Mitgliedsnummern abgelöst. Ziel der Umstellung sei es, den Austausch zwischen Unternehmen und ihrer Unfallversicherung zu erleichtern und zu beschleunigen. Zweitens, Chronische Bronchitis durch Quarzstaub wird als "Wie-Berufskrankheit" anerkannt. Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine wissenschaftliche Empfehlung für eine neue Berufskrankheit beschlossen. Dabei geht es um die "Chronische obstruktive Bronchitis (COPD) durch langjährige Quarzstaubexposition am Arbeitsplatz". Mit der Empfehlung des Sachverständigenbeirats besteht für die Unfallversicherungsträger und Gutachter jetzt eine einheitliche und aktuelle wissenschaftliche Grundlage für die Prüfung der Fälle. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann die COPD als "Wie-Berufskrankheit" anerkannt werden. Drittens, Schulungen beim Umgang mit Isocyanaten werden zur Pflicht. Lacke, Schäume und Klebestoffe, die aus Polyurethanen (PU) bestehen, enthalten Isocyanate. Personen, die mit PU-Materialien arbeiten, müssen ab August 2023 eine Schulung absolvieren, die über den sicheren Umgang mit den Stoffen informiert. PU-Lacke, PU-Beschichtungen, PU-Schäume sowie PU-Klebstoffe werden in fast allen Baubranchen verwendet. Isocyanate sind teilweise als giftig sowie als krebsverdächtig und allergieauslösend eingestuft. Die von den Herstellern angebotenen Schulungen sind kostenpflichtig. Mitgliedsunternehmen der BG BAU können durch einen Freischaltcode auf der BG-BAU-Webseite kostenfreie Onlineschulungen absolvieren.

Zu weiteren Neuerungen, die für das Jahr 2023 zu erwarten sind, teilt die IG BAU die nachfolgenden Punkte mit:

  • Neue Grenzwerte für besonders gefährliche Schadstoffe in Abfällen
  • Neues Angebot im Lernportal der BG BAU: "Die sichere Baustelle"
  • Neue Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung im Jahr 2023
  • Neue Arbeitsmedizinische Regel "Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge"
  • Überarbeitete DGUV Regel 101-021 "Schornsteinfegerarbeiten"
  • Aktualisierung der DGUV Regel 101-019 "Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln"
  • Neue Hinzuverdienstgrenzen für Rentnerinnen und Rentner
  • Ergänzungen beim Arbeitsschutzkontrollgesetz
  • Wegestreckenentschädigung Bau

Detaillierte Informationen dazu erhalten Interessierte bei den Bauverbänden und bei der IG BAU.

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