Aktuelles Regelwerk des Fachverbandes

Möglichkeiten und Grenzen aufzeigen

Darmstadt (ABZ). – 2022 veröffentlichte der Fachverband Betonbohren und -sägen eine vollständig überarbeitete und inhaltlich ergänzte Neuauflage des Regelwerks für die Leistungsbeschreibung, Ausführung und Abrechnung von Betonbohren, Betonschneiden, Spalten und Pressen.

"In den zurückliegenden Jahren erreichten uns zunehmend Anfragen von Planungsbüros zur Ausführung und Technik, von Architekten zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses sowie Interpretationsfragen zu den Toleranzen", erklärt Michael Huber, Leiter des Ausschusses Technik und Sicherheit des Fachverbandes Betonbohren und -sägen. "Deren Inhalte haben wir in die Neuauflage des aufgenommen, die Angaben für die Leistungsbeschreibung erweitert und eine Kurzbeschreibung der Verfahren ergänzt." Mit der ausführlichen Beschreibung der Verfahren werden Planern und Architekten sowie Anwendern die üblichen Möglichkeiten und Grenzen der einzelnen Betontrennverfahren aufgezeigt. In der neuen Fassung wurden zulässige Toleranzen grafisch detailliert aufbereitet, um beispielsweise die Arbeit von Gutachtern zu erleichtern. "Das Regelwerk sollte von allen Fachbetrieben als Bestandteil des Angebotes beziehungsweise Vertrages oder als Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingesetzt werden, um eine für alle Vertragsparteien nachvollziehbare Leistungsbeschreibung und transparente Abrechnungsgrundlage zu vereinbaren", so Michael Huber. "Die Nutzung steht der gesamten Branche offen, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Fachverband." Das Regelwerk ist auf der Internetseite des Fachverbandes frei abrufbar.

Seit 1991 gibt es das Regelwerk für die Leistungsbeschreibung, Ausführung und Abrechnung von Betonbohren, Betonschneiden, Spalten und Pressen – herausgegeben von Fachverband Betonbohren und -sägen Deutschland e. V. 1992 wurde es erstmals im Bundesanzeiger veröffentlicht. In den Folgejahren gab es immer wieder Anpassungen unter Berücksichtigung der technischen Entwicklungen. 2017 erfolgte eine Ergänzung um den Bereich Toleranzen.

Das Regelwerk gilt insbesondere für das Bohren und Sägen von Mauerwerk, Beton, Stahlbeton, Naturstein und ähnlichen Materialien sowie für den technischen Spezialabbruch mit Spaltgeräten und Abbruchzangen. Somit kann das Regelwerk mögliche Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung des Stands der Technik darstellen. Es definiert und erläutert verabredete Leistungen zwischen Bauunternehmen, Unternehmen der Betontrennbranche, der Bereiche Sanierung und Abbruch sowie der technischen Gebäudeausrüstung auf der einen Seite und Architekten, Planern und Gutachtern auf der anderen Seite.

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