Altanträge sollen weiter bearbeitet werden
Bundesregierung kassiert Förderstopp
Nach der nun getroffenen Neuregelung sollen Anträge, die zum Antragsstopp am 24. Januar 2022 eingegangen sind, wie zuvor geprüft und genehmigt werden. Dabei handelt es sich laut BMWI um rund 24.000 Anträge. Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hat die nun gefundene Lösung nach dem KfW-Förderstopp für Energiesparhäuser als "großzügige Regelung nach hinten" bezeichnet. Zugleich gebe es eine "strengere Regelung nach vorne", sagte Habeck in Berlin.
Er machte deutlich, er habe nach dem Förderstopp zunächst Härtefallregelungen favorisiert. Dies sei aber nicht rechtssicher möglich gewesen. Deswegen sollen nun alle förderfähigen Anträge, die bis zum Antragsstopp am 24. Januar eingegangen sind, genehmigt werden. Danach gebe es einen "klaren Cut", so Habeck. Der Förderstopp habe Unmut, Enttäuschung und Zorn ausgelöst, sei aber "zwingend" und "notwendig" gewesen, weil die Mittel nicht mehr ausreichend da gewesen seien.
"Wir begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung, den Zusagestopp bei den KfW-Programmen, darunter das überaus beliebte KfW-55-Programm im Neubau, aufzuheben und zumindest die bis zum 24. Januar gestellten Anträge zu genehmigen. Unser Protest hat sich an der Stelle ausgezahlt", kommentierte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. Und er riet eindringlich:
"Wir appellieren aber die Bundesregierung, nicht noch einmal Häuslebauer und Investoren derart zu schocken. Das ist Gift für die Baukonjunktur. Denn Investoren und Bauherren brauchen stabile und verlässliche Rahmenbedingungen."
ABZ-Stellenmarkt
- Themen Newsletter Baupolitik bestellen