Arbeitszeiterfassungspflicht nach EuGH-Urteil

Ingenieurverband warnt vor mehr Verwaltungsaufwand

Berlin (ABZ). – Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem jüngsten Urteil zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet gesetzliche Regelungen zur Messung der Arbeitszeit zu verabschieden. Da nach derzeit geltendem Recht in Deutschland nur die Verpflichtung besteht, die sogenannten Überstunden zu erfassen, wird diese Entscheidung Auswirkungen auf das deutsche Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz haben. Vor diesem Hintergrund fordert der Verband Beratender Ingenieure VBI in einem Schreiben an das verantwortliche Bundesarbeitsministerium, bei der Anpassung der gesetzlichen Regelungen an den bewährten Vorschriften hinsichtlich der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten festzuhalten. Wie VBI-Präsident Jörg Thiele erklärt, "erschwert es jeder zusätzliche bürokratische Aufwand den zahlreichen kleinen und mittleren Ingenieurbüros unter den Mitgliedsunternehmen, sich mit ganzer Kraft auf kreative und qualitativ hochwertige Planungslösungen zu fokussieren, wie sie aktuell z. B. im Infrastrukturbereich zum Bau der Stromtrassen für die Energiewende, bei Schienen- und Straßenverkehrsprojekten sowie zur zügigen Errichtung kostengünstiger Wohnungen dringend benötigt werden."

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