Bauverbände NRW
Mantelverordnung schafft neue Hürden
Dortmund (ABZ). – „Den Kerngedanken der Verordnung tragen wir zu 100 Prozent mit. Aber die Ausgestaltung lehnen wir in vielen Teilen ab – zu kompliziert, zu bürokratisch und in einigen Bereichen sogar baufeindlich“, kommentiert Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer der Bauverbände.NRW die neue Mantelverordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung zur Neufassung des Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung.
Die Mantelverordnung beinhalte 27 Materialklassen, angepasst auf 17 Einbauweisen, aufgegliedert in sechs verschiedene Arten der Grundwasserdeckschicht. Hinzu komme der Gleisbau, der mit 13 Materialklassen 26 verschiedenen Einbauweisen und natürlich sechs Grundwasserdeck-schichten aufwarte. Das allein mache 4782 Kombinationen und werde gespickt mit über 90 Ausnahmeregelungen. „Das Ergebnis einer solchen Mammutverordnung kann sich wohl jeder denken. Eine vollkommene Überforderung für alle Beteiligten“, berichtet Schulte-Hiltrop. „Da helfen auch verständlich geschriebene Handbücher in der Seitenstärke eines Historienromans nur sehr eingeschränkt weiter.“
Zudem verfehlt die Mantelverordnung laut dem Verband eines ihrer wichtigsten Ziele – den Einsatz von Recyclingbaustoffen zu fördern. Selbst nach dem Durchlaufen aller güteüberwachten Reinigungsprozesse gilt jegliches, recyceltes Baumaterial demnach weiterhin als Abfall. Eine sinnvolle Regelung für den Produktstatus fehle. Auch die Landesregierung habe diesen schweren Geburtsfehler nicht korrigiert und verknüpft das Abfallende schlussendlich mit einer „Einzelfallprüfung“.
„In ihrer aktuellen Form erweist die Mantelverordnung der Kreislaufwirtschaft einen Bärendienst und schafft unvorstellbare 4782 verschiedene Formen von Abfall“, schließt der Verband.
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