Begrünungs-Pflicht
Die Gestaltungssatzung "Freiraum und Klima" (Freiraumsatzung) gilt bereits seit dem 10. Mai, wie die Stadt mitteilte. "Wie stark sich die Stadt aufheizen kann, haben wir in den drei zurückliegenden Dürresommern erlebt und wir waren froh über jede grüne Insel, jeden begrünten Vorgarten oder beschattete Hauswand", sagte Klima- und Umweltdezernentin Rosemarie Heilig (Grüne). Mit der neuen Regelung beuge die Stadt auch einer zunehmenden Versiegelung der Fläche vor. Nach der Satzung sind Bürger verpflichtet, Höfe, Teile der Fassade und Dächer mit Bäumen, Sträuchern und Grünflächen zu bepflanzen. Richtwerte seien beispielsweise mindestens ein Laubbaum pro 200 Quadratmeter Grundstücksfreifläche.