Beltquerung

Ostseetunnel beschäftigt wieder Bundesverwaltungsgericht

Leipzig (dpa. - Der Bau des Ostseetunnels zwischen Fehmarn und Dänemark beschäftigt am 7. Dezember erneut das Bundesverwaltungsgericht. Die Richter in Leipzig müssen darüber entscheiden, ob die geplanten Ausgleichsflächen für beim Bau zerstörte Riffe ausreichen. Ende Januar lehnte das Gericht den Eilantrag einer Umweltvereinigung ab. „Mit dem eigentlichen Bau der Beltquerung hat das alles nichts mehr zu tun, dafür besteht Baurecht“, sagte Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP). Geklagt haben der Naturschutzbund (Nabu), das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung und ein Fährunternehmen. Zuvor hatte das "Flensburger Tageblatt" über den Zeitpunkt des Verfahrens berichtet. Im November 2020 hatte das Bundesverwaltungsgericht Klagen gegen den Bau des Tunnels abgewiesen. Ausgeklammert wurden erst nach Abschluss der Planungen entdeckte Riffe. Dafür soll das Land Schleswig-Holstein Ausgleichsflächen an anderer Stelle schaffen.

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