Brandschutzsteine

Erweiterte Zulassung erhalten

Baustoffe
Das System "Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N" wurde für weitere Anwendungen geprüft und zugelassen. Foto: Zapp-Zimmermann

Köln (ABZ). – Den größten Anwendungsbereich unter den Abschottungssystemen des Brandschutzspezialisten Zapp-Zimmermann bietet das System "Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N". Durch eine neue, erweiterte allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)/allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) Z-19.15-1182 kann das System in noch mehr Bereichen verwendet werden. Das teilte der Hersteller kürzlich mit. Ein Beispiel dafür sei die Abschottung von brennbaren Kunststoffrohren mit einem Ø von max. 160 mm sowie von mit Foamglas isolierten, nicht brennbaren Rohren, von Elektroinstallationsrohren als Bündel und von Hohlleiterkabeln wichtiger Hersteller. Ab sofort zugelassen sei auch die kombinierte Verarbeitung des Systems "Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N" mit dem Brandschutzschaum "ZZ 330" ("ZZ-Brandschutzschaum 2K NE").

Brennbare Rohre aus PE bzw. PVC bis zu einem Außen-Ø von 110 mm könnten mit "Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N" ohne zusätzliche Manschette abgeschottet werden. Bei einem Außen-Ø zwischen 110 und 160 mm werde das System nun durch den Einsatz einer "ZZ-Manschette" ergänzt. Neben den bewährten Rohrisolierungen aus Mineralwolle und Synthesekautschuk sei es jetzt möglich, Metallrohre bis zu einem Außen-Ø von 108 mm mit Isolierungen aus Foamglas durch die Schottung zu führen. Darüber hinaus könnten Elektroinstallationsrohre bis zu einem Außend-Ø von 63 mm und Bündel bis zu einem Außen-Ø von 100 mm abgeschottet werden.

Zu den neu zugelassenen Anwendungsbereichen gehöre auch die Abschottung von Hochfrequenzkoaxialkabeln bis zu einer Größe von 21?4" der Hersteller RFS und CommScope. Bestehe der innere Leiter dieser Kabel allerdings aus einem Kupferrohr, so würden sie aus Sicht des Brandschutzes als Hohlleiterkabel definiert und müssten separat geprüft werden. Die Abschottung werde ohne zusätzliche Maßnahmen wie den Einsatz einer Brandschutzbandage oder einen Brandschutzanstrich erreicht, selbst wenn die Kabel im Nullabstand verlegt würden.

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung für "Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N" gelte für Abschottungen in Massivwänden und -decken, leichten Trennwänden, Wänden aus Gips-Wandbauplatten und Priowall-Wandkonstruktionen. Hierbei dürften die Brandschutzsteine ab sofort stets mit dem Brandschutzschaum "ZZ 330" kombiniert werden. Der Vorteil: Große Freiflächen würden mithilfe der Steine, hoch belegte Bereiche besonders einfach und schnell mit dem Brandschutzschaum brandsicher verschlossen. Zuschnitte der Steine würden vermieden. Auch die letzte Steinreihe könne über die gesamte Schottbreite mit dem Brandschutzschaum "ZZ 330" ("ZZ-Brandschutzschaum 2K NE") verschlossen werden.

Detaillierte Informationen zu allen geprüften Anwendungsbereichen des Systems "Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N" und der jeweils empfohlenen und zugelassenen Ausführung enthält die neue allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)/allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N Z-19.15-1182. Diese steht unter www.z-z.de zum Download bereit.

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