Corona-Schutz am Arbeitsplatz

Bundesweit verpflichtende Regeln eingeführt

Corona Aktuell BG Bau
Hubertus Heil (SPD, l), Bundesminister für Arbeit und Soziales, gibt eine Pressekonferenz in seinem Ministerium neben Stefan Hussy (r), Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Foto: Kay Nietfeld/dpa

Berlin (dpa). - Arbeitnehmer in Deutschland müssen sich wegen der Corona-Krise auf strengere Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben am Arbeitsplatz einstellen. Um den Arbeitgebern und Arbeitnehmern der Bauwirtschaft (BG Bau) Orientierung zu stiften, unterstützt die Berufsgenossenschaft die Umsetzung der neuen Regeln mit einem umfangreichen Informationsangebot.Für die schrittweise Rückkehr von mehr Beschäftigten sollen künftig neue bundesweit einheitliche Regeln greifen, die das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat. Konkret wird unter anderem grundsätzlich vorgegeben, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen auch bei der Arbeit einzuhalten ist - und zwar in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen. Dafür müssten Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt werden. Wo dies nicht möglich ist, seien alternativ etwa Trennwände zu installieren. Ist auch das nicht machbar, sollen die Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für Beschäftigte, Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen.Die Arbeitsabläufe in den Unternehmen sollen so organisiert werden, dass Beschäftigte möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Dies gelte etwa für Pausen, Schichtwechsel oder Anwesenheit im Büro. Für Beschäftigte gelte der Grundsatz: „Niemals krank zur Arbeit“, sagte Heil. Wer Symptome wie leichtes Fieber habe, solle den Arbeitsplatz verlassen oder zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlich aufgeklärt ist.Die BG Bau begrüßt die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gemeinsam mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin vorgestellten Regeln zum neuen Arbeitsschutzstandards SARS-CoV-2. Sie will deren Umsetzung in der Baubranche aktiv unterstützen und stellt dazu umfangreiche Angebote zur Verfügung.Die vorgelegten Regelungen wurden vom BMAS gemeinsam mit den Sozialpartnern, den Bundesländern sowie Vertretern der gesetzlichen Unfallversicherung erarbeitet. Sie sehen Verhaltensregeln vor und geben Hinweise zu organisatorischen Maßnahmen in den Betrieben oder zu Schutzausrüstungen.In seiner Ansprache fordert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, die vorgestellten zehn Regeln in die betriebliche Wirklichkeit zu übersetzen. Dabei sieht er insbesondere die DGUV sowie die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gefordert. „Unsere Versicherten und unsere Mitgliedsbetriebe der Baubranche und der baunahen Dienstleistungen arbeiten seit Beginn der Coronavirus-Krise zum Teil mit Einschränkungen weiter. Die BG Bau sieht sich deshalb in einer besonderen Verantwortung“, sagt Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG Bau. „Daher haben wir gemeinsam mit unseren Sozialpartnern geeignete Instrumente entwickelt und geben den Unternehmen und Versicherten die in dieser herausfordernden Situation erforderlichen Hilfsmittel und Informationen für die Praxis an die Hand.“Die BG Bau hat umfassende Informationen, Leitfäden, Handlungsanleitungen und sonstige Informationen veröffentlicht. Das bestehende Vorschriften- und Regelwerk wurde dabei um notwendige Maßnahmen und Hygieneanforderungen zum Schutz gegen das Coronavirus ergänzt. Die im Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 beschriebenen zusätzlichen Anforderungen werden in den Handlungshilfen der BG BAU bereits berücksichtigt.Die Handlungshilfen fokussieren auf die Gewerke der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen und berücksichtigen auch Besonderheiten und Wechselwirkungen aus der Interaktion mit Dritten, wie zum Beispiel bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten in Krankenhäusern oder bei der Tätigkeit von Servicehandwerkern im Kundendienst. Neben technischen und organisatorischen Maßnahmen werden die zusätzlichen Hygieneanforderungen berücksichtigt.So wird auch gewährleistet, dass bereits in der Planungsphase und in der Ausschreibungsphase von Baumaßnahmen alle erforderlichen zusätzlichen technischen, organisatorischen und Hygiene-Maßnahmen berücksichtigt werden können.

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