DGNB kritisiert EU-Taxonomie

Ein unambitionierter Rückschritt

Stuttgart (dpa). – Nach zweijähriger Konsultation hat die Europäische Kommission im April den delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie veröffentlicht. Darin sind die technischen Überprüfungskriterien für die Erreichung eines "Green Investment"-Labels in der EU ausführlich dargelegt, informiert die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB). Ziel der EU-Taxonomie ist es, Kapitalflüsse so umzuleiten, dass ein nachhaltiges Wachstum ermöglicht wird. In diesem Sinne soll die Taxonomie zu einem wichtigen Katalysator werden, um die Transformation der europäischen Wirtschaft in Übereinstimmung mit den EU-weiten Klimazielen gemäß des Pariser Klimaabkommens zu finanzieren. Für den erfolgreichen Übergang hin zu einer CO2-armen Wirtschaft spiele der Bau- und Immobiliensektor eine entscheidende Rolle. Dieser mache 40 Prozent des weltweiten Energieverbrauchs aus und stoße Treibhausgasemissionen in vergleichbarer Größenordnung aus. Um bei einer globalen Erwärmung von unter 2 Grad Celsius zu bleiben, müssten die gebäudebedingten Emissionen bis 2050 gegenüber 2015 um fast 80 Prozent gesenkt werden, hieß es von den Verantwortlichen. Deshalb begrüße die DGNB die Integration des Bausektors in die EU-Taxonomie. "Kritisch sehen wir allerdings, dass bei den jetzt veröffentlichten finalen Kriterien für Aktivitäten im Bereich Bauen und Immobilien die Anforderungen im Vergleich zu früheren Versionen zum Teil deutlich abgeschwächt wurden", so die DGNB.

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