ZTV Ew-StB 14 gibt verbindliche Regeln vor

Planebene Schachtabdeckungen verhindern Straßenschäden

Diez (ABZ). – Schachtabdeckungen liegen idealerweise planeben in der Straße. Doch immer wieder ist dies nicht der Fall. Manche Abdeckungen ragen heraus, manche liegen tiefer. Zu tief sitzende Schachtabdeckungen und Aufsätze wirken wie Schlaglöcher. Sie verschleißen die Fahrzeuge und verursachen Lärm.
Schachtabdeckung Abdichtungstechnik
Eine durch schadhaften Unterbau abgesunkene Schachtabdeckung. Foto: GET Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik


Technisch betrachtet gibt es bei zu tief sitzenden Schachtabdeckungen zwei unterschiedliche Schadensbilder oder auch eine Kombination von beiden:

  • ? Erstens: fachgerecht und oberflächenbündig eingebaute Rahmen mit zu tief im Rahmen liegenden Deckeln,
  • ? Zweitens: vertieft im Straßenbelag sitzende Rahmen.

Es folgt der zweite Fall, dass Rahmen zu tief im Straßenbelag sitzen. Dieses Szenario kann verschiedene Ursachen haben. Beim Straßenneubau sollen zu hoch sitzende Abdeckungen vermieden werden. Sie behindern den Fertigungsfluss beim Einbau der Schwarzdecke. Sitzen Schachtabdeckungen zu hoch, besteht darüber hinaus im Winter die Gefahr, dass sie durch Schneepflüge beschädigt werden. Üblicherweise wurden deshalb in der Vergangenheit Schachtabdeckungen beim Straßenneubau "leicht vertieft" eingebaut. Der Begriff "leicht vertieft" war aber lange Zeit nicht definiert. Das führte bei der Bauabnahme häufig zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Erst durch die ZTV Ew-StB 14 gibt es hierzu verbindliche Regeln. Dort lautet die Anweisung folgendermaßen: "Schachtabdeckungen in Verkehrsflächen müssen planeben liegen. Die Toleranz für Schachtabdeckungen beträgt –5 mm zwischen Rahmen und angrenzender Verkehrsfläche. Bei Oberflächen in Asphaltbauweise ist der Einbau von einwalzbaren Abdeckungen vorzuziehen."

Worauf außerdem zu achten ist: Beim Straßenneubau wird inzwischen der stark vertiefte Einbau von Schachtabdeckungen zunehmend vermieden. Einwalzbare Abdeckungen sind dabei vorteilhaft. Um ein Absinken oder Lockern der Abdeckung zu verhindern, muss bei einwalzbaren Abdeckungen der Asphaltunterbau tragfähig und vollflächig ausgeführt werden. Wichtig sei zudem eine große Lastabtragsfläche zum Asphalt am Rahmen. Ist der Rahmen auf einem Mörtelbett eingebaut, kann es passieren, dass der Untergrund nicht ausreichend tragfähig ist.

Durch starke Verkehrsbelastung entstehen Risse in der Mörtelfuge. Bei Belastung bewegt sich dann der Rahmen und die Mörtelfuge wird regelrecht pulverisiert.

Es kommt zu Setzungen und schließlich sitzen die Rahmen zu tief. Die Abdeckung sitzt dann instabil. Es besteht die Gefahr, dass der Deckel herausgeschleudert wird und/oder größere Schäden am Schachtkopf entstehen. Ursachen für Mörtelschäden sind oft eine zu frühe Verkehrsfreigabe nach dem Einbau, nicht fachgerecht ausgeführte Mörtelfugen und/oder ungeeignete Fugenmörtel.

Um Unfälle zu vermeiden, müssen beschädigte oder instabile Abdeckungen zeitnah saniert werden. Dabei ist wichtig, dass sowohl für die Abdeckung als auch für die verwendeten Zusatzstoffe die Einbau- und Verarbeitungshinweise der Hersteller beachtet werden. Grundsätzlich sind dabei Mörtel nach DIN 1053 und DIN EN 998-2, WW-Schachtkopfmörtel nach DIN 19573 oder WW-Vergussmörtel nach DIN 19573 fließfähig zu verwenden. Werden im Rahmen von Sanierungsarbeiten Schachtabdeckungen komplett erneuert, müssen auch im Unterbau alle schadhaften und losen Teile entfernt werden und durch den fachgerechten Einbau von beispielsweise neuen Ausgleichsringen ersetzt werden. Der hierbei verwendete Fugenmörtel soll schrumpfungsfrei, für die Fugendicken vor Ort geeignet und frosttausalzbeständig sein. Die Verkehrsfreigabe darf erst erfolgen, wenn der Fugenmörtel eine Frühfestigkeit von mindestens 10 N/mm² erreicht hat. Nach 28 Tagen sollte eine Endfestigkeit von mindestens 50 N/mm² nach DIN EN 196-1 erreicht werden.

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