Einigung erzielt

Tariflicher Mindestlohn im Gerüstbau wird fortgesetzt

KÖLN/FRANKFUR (ABZ). - Nachdem die Tarifverhandlungen im Gerüstbauer-Handwerk mehrfach kurz vor dem Scheitern standen, konnte in der vierten Verhandlungsrunde doch noch ein Tarifabschluss erzielt werden.

Bundesinnung Gerüstbau und Bundesverband Gerüstbau e. V. begrüßen dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass damit die Grundlage geschaffen wurde, den am 1. August 2013 erstmalig eingeführten Mindestlohn für das Gerüstbauer-Handwerk fortzusetzen. Nach dem aktuellen Tarifabschluss beträgt der Mindestlohn ab 1. Mai 2014 bundeseinheitlich 10,25 Euro, ab 1. Mai 2015 10,50 Euro. Aktuell liegt der Mindestlohn im Gerüstbau bei 10 Euro. Dies beruht auf einem Tarifabschluss von Juli 2011, der nach einem langen Verfahrensgang zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 1. August 2013 in Kraft getreten ist.

Mit dem Mindestlohn im Gerüstbau soll insbesondere den Geschäftspraktiken Einhalt geboten werden, die in der Vergangenheit darauf ausgelegt waren, die Lohnstruktur in Deutschland durch ausländische Dumpinglöhne zu unterlaufen. Dies war durch den Wegfall der Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit zum 1. Mai 2011 und aktuell seit 1. Januar 2014 (für Bulgarien und Rumänien) wesentlich erleichtert.

Denn ausländische Betriebe, die im Rahmen von Werkverträgen ihre Arbeitnehmer für Gerüstarbeiten ins Ausland entsandten, konnten dies vor dem 1. August 2013 ohne Beachtung jeglicher Lohnuntergrenzen, was in dem ohnehin bereits hart umkämpften Preissegment der Gerüstbaubranche unfairen Wettbewerb weiter gefördert hat. Jetzt sind auch ausländische Wettbewerber der Gerüstbaubranche an die Einhaltung des Mindestlohnes für ihre Arbeitnehmer gebunden. Insgesamt erhoffen sich die Tarifvertragsparteien damit einen faireren Wettbewerb. Für den Lohntarif wurde für den Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis 28. Februar 2014 eine Einmalzahlung und ab dem 1. März 2014 bis 30. April 2015 (14 Monate) eine Erhöhung des Westlohnes um 3,5 % vereinbart. Dies entspricht einer Erhöhung von 3 % auf zwölf Monate. Ein wesentlicher Streitpunkt in den Verhandlungen war bis zuletzt die unterschiedliche Haltung der Tarifvertragsparteien zu den östlichen Bundesländern.

Bundesinnung Gerüstbau und Bundesverband Gerüstbau e. V. haben nach eigener Darstellung in den Verhandlungen immer wieder deutlich gemacht, dass jede Tariflohnerhöhung den seit 2011 laufenden Angleichungsprozess der östlichen Bundesländer mit zu berücksichtigen habe. Erst in der zweiten Hälfte der Verhandlungsrunde hätte die Gewerkschaft mit ihrem Angebot einer Standortsicherungsklausel für den Osten hier ein Entgegenkommen gezeigt. Danach kann in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vom 1. März 2014 bis 30. April 2015 um bis zu 2,50 % und vom 1. Mai 2015 bis 30. April 2016 um bis zu 1,25 % von den im Lohntarifvertrag vereinbarten Löhnen durch Betriebsvereinbarung oder wenn kein Betriebsrat besteht, auch einzelvertraglich abgewichen werden. Der Tarifvertrag über die Ausbildungsvergütung wird ab 1. August 2014 um 3 % erhöht.

Eine Arbeitsgruppe zur Modernisierung des gesamten übrigen Tarifwerkes (insbesondere des Rahmentarifvertrages und Sozialkassenverfahrens) wurde eingesetzt und hat ihre Arbeit aufgenommen. Ziel ist es, das Tarifwerk mit Stand 2003 möglichst bis zur Reform des Verfahrens zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung nach dem Tarifvertragsgesetz bis 2015 zukunftsfähig generell zu überholen.

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